Cannabis-Straftaten: Die große Bilanz 2026

Titelbild: Cannabis-Straftaten – die große Bilanz 2026

Kaum eine Zahl beschreibt den Umbruch der deutschen Cannabis-Politik so drastisch wie diese: Die polizeilich registrierten Straftaten rund um Cannabis sind innerhalb eines einzigen Jahres um rund 64 Prozent eingebrochen. Wo die Polizei 2024 noch 118.662 Faelle zaehlte, waren es 2025 nur noch 42.823 — und erstmals in der Geschichte der Statistik stehen nicht mehr Konsumenten, sondern Haendler und Schmuggler im Zentrum der Verfahren. In diesem Ratgeber nehmen wir die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auseinander: Welche Straftaten es rund um Cannabis noch gibt, was hinter dem historischen Rueckgang steckt, was Kritiker einwenden — und wo CBD in diesem System steht, Stand 2026.

Was die PKS ist — und was sie nicht ist

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erscheint jedes Fruehjahr und zaehlt alle Faelle, welche die Polizei im Vorjahr registriert und an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat. Sie ist damit eine Arbeitsstatistik der Polizei — kein Abbild der Realitaet auf der Strasse. Ob aus einem Fall spaeter eine Verurteilung wird, sagt sie nicht.

Fuer das Thema Cannabis ist diese Unterscheidung zentral. Die PKS misst naemlich vor allem, wo die Polizei hinschaut und was strafbar IST. Aendert der Gesetzgeber die Strafbarkeit — wie zum 1. April 2024 geschehen —, aendert sich die Statistik automatisch mit, ganz ohne dass sich das Verhalten der Menschen aendern muesste.

Die Kernzahl: minus 64 Prozent in einem Jahr

Nun zu den Zahlen selbst. Fuer das Jahr 2025 weist die PKS 42.823 Straftaten nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) aus. Im Jahr davor standen noch 118.662 Faelle mit Cannabis-Bezug in der Statistik — eine Mischung aus 101.345 Straftaten nach dem alten Betaeubungsmittelgesetz und 17.276 Faellen nach dem im April 2024 gestarteten KCanG.

Der Rueckgang der Straftaten um rund 64 Prozent binnen eines Jahres ist in der deutschen Kriminalstatistik ohne Beispiel. Zum Vergleich: Ueber Jahrzehnte kannte die Kurve der Cannabis-Delikte fast nur eine Richtung — nach oben. Noch 2023, im letzten vollen Jahr der Verbots-Aera, zaehlte die Polizei allein 173.945 konsumnahe Straftaten mit Cannabis-Bezug.

Der Systemwechsel: vom BtMG zum KCanG

Um den Absturz zu verstehen, muss man den juristischen Unterbau kennen. Bis Maerz 2024 war Cannabis eine verbotene Substanz nach dem Betaeubungsmittelgesetz: Schon der Besitz eines Kruemels war eine Straftat. Seit April 2024 regelt das KCanG den Umgang — Besitz und Eigenanbau sind fuer Erwachsene in Grenzen erlaubt, und nur noch das, was diese Grenzen sprengt, bleibt kriminell.

In der Statistik bekam Cannabis dafuer einen eigenen Schluessel. Straftaten nach Paragraf 34 KCanG — etwa unerlaubter Handel, Schmuggel, Abgabe an Minderjaehrige oder Besitz weit ueber den Freigrenzen — werden seither separat gezaehlt. Die Details zu erlaubten Mengen und roten Linien findest du in unserem Ueberblick zur Cannabis-Legalisierung.

Die neue Rangfolge: Handel und Schmuggel vor Konsum

Die vielleicht wichtigste Verschiebung steckt im Detail: Erstmals dominieren nicht mehr die Konsumenten die Statistik. Die beiden haeufigsten Straftaten des Jahres 2025 sind der unerlaubte Handel mit 17.727 Faellen und der Schmuggel mit 7.366 Faellen. Zusammen stellen sie mehr als die Haelfte aller registrierten Straftaten nach dem KCanG.

Das ist genau die Sortierung, die sich Kriminalpolitiker von der Reform versprochen hatten: Die Polizei verbringt ihre Zeit nicht mehr mit Jugendlichen und einem Joint im Park, sondern mit den kommerziellen Strukturen dahinter. Ob diese Verlagerung dauerhaft traegt, wird eine der spannendsten Fragen der naechsten PKS-Jahrgaenge.

Warum Konsum-Straftaten fast verschwunden sind

Der Loewenanteil des Rueckgangs erklaert sich nuechtern: Was erlaubt ist, kann keine Straftat mehr sein. Besitz bis 25 Gramm unterwegs und bis 50 Gramm zu Hause, dazu drei Pflanzen im Eigenanbau — all das fiel frueher unter die konsumnahen Straftaten, die Jahr fuer Jahr weit ueber hunderttausend Verfahren produzierten.

Schon die PKS 2024 zeigte den Effekt in Echtzeit: Die konsumnahen Straftaten nach dem alten Recht stuerzten von 173.945 auf 61.670 Faelle ab — minus 65 Prozent, obwohl das neue Gesetz erst ab April galt. 2025, im ersten vollen KCanG-Jahr, setzte sich der Trend fort. Uebrig bleiben Verfahren gegen Menschen, die deutlich zu viel besitzen, verkaufen oder an Jugendliche abgeben.

Der Blick auf das grosse Ganze: Rauschgiftdelikte insgesamt

Cannabis war ueber Jahrzehnte der Treiber aller Straftaten in der Rauschgiftstatistik — meist stand die Pflanze fuer mehr als die Haelfte aller Drogendelikte. Entsprechend riss der Wegfall ein Loch in die Gesamtzahlen: Die Rauschgiftkriminalitaet sank 2024 um 34,2 Prozent auf 228.104 Faelle, den niedrigsten Stand seit vielen Jahren.

Auch die Gesamtkriminalitaet in Deutschland ging zurueck — 2025 um 5,6 Prozent. Rechnet man den Cannabis-Effekt heraus, bleibt immer noch ein Minus von 4,7 Prozent. Die Teil-Legalisierung erklaert also einen Teil des Rueckgangs, aber laengst nicht alles; auch andere Deliktfelder entwickelten sich ruecklaeufig.

Was Kritiker einwenden: der Statistik-Effekt

Genau an dieser Stelle setzt die Kritik an. Faktenchecker und Kriminologen betonen, dass der Einbruch der Straftaten zunaechst ein Definitionseffekt ist: Der Gesetzgeber hat einen Massendelikt-Bereich schlicht aus dem Strafrecht genommen. Weniger registrierte Straftaten bedeuten nicht automatisch weniger Kriminalitaet im Sinne von weniger Schwarzmarkt oder weniger Konsum.

Beide Lesarten haben ihren Punkt. Richtig ist: Niemand wurde durch die Reform ehrlicher. Richtig ist aber auch: Hunderttausende Verfahren wegen dieser Straftaten waren real — mit realen Kosten, realen Hausdurchsuchungen und realen Eintraegen in Akten. Straftaten, die es nicht mehr gibt, muss niemand mehr bearbeiten. Dass diese Verfahren wegfallen, ist kein Rechentrick, sondern die beabsichtigte Wirkung des Gesetzes.

Entlastung der Polizei: was die Zahlen praktisch bedeuten

Hinter jedem Fall der alten Statistik standen Arbeitsstunden: Anzeige, Vernehmung, Berichte, Laborauftraege, Aktenfuehrung. Ueberschlaegt man die weggefallenen Verfahren, ergibt sich eine Entlastung von Polizei und Justiz in der Groessenordnung von Hunderttausenden Vorgaengen pro Jahr — Kapazitaet, die theoretisch fuer Handel, Schmuggel und organisierte Kriminalitaet frei wird.

Ob die frei gewordene Kapazitaet tatsaechlich dort ankommt, laesst sich aus der PKS nicht ablesen. Die gestiegene Zahl der registrierten Handelsdelikte kann schlicht bedeuten, dass mehr kontrolliert wird — oder dass der Schwarzmarkt trotz Reform weiterlaeuft. Vermutlich stimmt beides ein Stueck weit.

Was weiterhin Straftaten sind: die roten Linien

Wer aus den sinkenden Straftaten schliesst, Cannabis sei jetzt ein rechtsfreier Raum, liegt gefaehrlich daneben. Der Paragraf 34 KCanG listet ein ganzes Buendel an Tatbestaenden: Handel ausserhalb der erlaubten Strukturen, Schmuggel ueber die Grenze, Abgabe an Minderjaehrige, Besitz jenseits der straffreien Zonen, unerlaubter Anbau in groesserem Stil.

Die Strafrahmen koennen sich sehen lassen: Bis zu drei Jahre im Grundfall, in besonders schweren Faellen — etwa bandenmaessigem Handel oder Abgabe an Kinder — deutlich mehr. Zwischen Freigrenze und Straftat liegt zudem die Zone der Ordnungswidrigkeiten, die wir im Cannabis-Bussgeld-Katalog aufschluesseln.

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: die neue Grauzone

Zwischen erlaubt und strafbar hat die Reform eine dritte Kategorie etabliert: die Ordnungswidrigkeit. Wer etwa zwischen 25 und 30 Gramm unterwegs dabei hat, in einer Verbotszone konsumiert oder gegen Abstandsregeln verstoesst, begeht keine der klassischen Straftaten mehr, sondern zahlt ein Bussgeld — je nach Bundesland zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro.

Diese Verschiebung erklaert einen Teil des statistischen Rueckgangs: Vorgaenge, die frueher als Straftaten gezaehlt wurden, laufen heute als Ordnungswidrigkeiten ausserhalb der PKS. Wie viele das sind, weiss niemand genau, denn Bussgeldverfahren werden nicht bundesweit einheitlich erfasst. Die Statistik der Straftaten zeigt also nur die Spitze des Sanktions-Eisbergs.

Wie Straftaten gezaehlt werden: Faelle, Tatverdaechtige, Aufklaerung

Ein Blick in die Methodik lohnt sich. Die PKS zaehlt Faelle, nicht Personen: Ein Tatverdaechtiger mit zehn Verkaeufen kann zehn Straftaten produzieren, waehrend hinter tausend Faellen manchmal wenige Serientaeter stehen. Bei den Aufklaerungsquoten glaenzen Drogendelikte traditionell mit Werten ueber 90 Prozent — logisch, denn diese Straftaten werden meist erst durch die Kontrolle bekannt, bei der der Taeter gleich feststeht.

Auch das Timing verzerrt: Registriert wird eine Tat in dem Jahr, in dem die Polizei sie abschliesst, nicht in dem sie geschah. Grosse Ermittlungskomplexe koennen die Zahlen eines Jahrgangs deshalb sprunghaft veraendern. All das mahnt zur Vorsicht, einzelne Jahresvergleiche ueberzuinterpretieren — der Trend ueber mehrere Jahre ist die verlaesslichere Groesse.

Jugendschutz: die sensibelste Kategorie

Besonderes Augenmerk verdienen die Straftaten mit Bezug zu Minderjaehrigen. Die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche gehoert zu den am schaersten sanktionierten Tatbestaenden des KCanG — hier drohen Freiheitsstrafen, die deutlich ueber dem Grundrahmen liegen. Fuer Minderjaehrige selbst bleibt jeder Umgang mit Cannabis verboten; ihre Faelle laufen allerdings ueberwiegend als Erziehungsmassnahmen und nicht als klassische Straftaten in der Statistik.

Ob die Reform den Jugendschutz real verbessert, laesst sich aus der PKS allein nicht ablesen. Aussagekraeftiger sind hier die Konsum-Befragungen der kommenden Jahre — sie muessen zeigen, ob der legale, kontrollierte Rahmen den Zugang fuer Jugendliche tatsaechlich erschwert.

Der Vergleich: was bei anderen Substanzen passiert

Waehrend die Cannabis-Zahlen einbrachen, zeigten andere Drogendelikte keinen vergleichbaren Rueckgang — bei Kokain setzte sich der Aufwaertstrend der vergangenen Jahre sogar fort. Das stuetzt die Lesart, dass der Einbruch bei Cannabis eine Gesetzesfolge ist und kein allgemeiner Rueckgang der Drogenkriminalitaet.

Zugleich liefert der Vergleich das staerkste Argument der Reformbefuerworter: Die Ressourcen, die jahrzehntelang in die Verfolgung von Konsumenten flossen, stehen nun rechnerisch fuer die Substanzen und Strukturen zur Verfuegung, die deutlich groessere Schaeden anrichten. Die naechsten PKS-Jahrgaenge werden zeigen, ob aus der Rechnung Realitaet wird.

Das Dunkelfeld: was keine Statistik sieht

Die PKS zaehlt nur, was der Polizei bekannt wird — das sogenannte Hellfeld. Gerade bei Drogendelikten haengt dieses Hellfeld fast vollstaendig von der Kontrollintensitaet ab: Drogenhandel zeigt niemand an, er wird entdeckt. Kriminologen sprechen von Kontrollkriminalitaet.

Das Dunkelfeld — der tatsaechliche Umfang von Schwarzmarkt und Konsum — laesst sich nur ueber andere Instrumente schaetzen: Befragungen, Abwasseranalysen, Sicherstellungsmengen. Diese Quellen zeichnen ein gemischtes Bild: Der Konsum ist nach der Reform weitgehend stabil geblieben, der Schwarzmarkt schrumpft allenfalls langsam. Die Statistik-Wende ist also eine Wende der Strafverfolgung, noch keine Wende des Marktes.

Schmuggel: warum die Grenze das naechste Schlachtfeld ist

Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Schmuggeldelikte. Er verweist auf eine Luecke der Reform: Legal konsumieren darf man, legal in grossem Stil produzieren und verkaufen kaum. Ein erheblicher Teil der Ware kommt deshalb weiter aus dem Ausland — und macht sich an der Grenze strafbar, selbst wenn die Menge im Inland straffrei waere.

Fuer Verbraucher wichtig: Auch die Einfuhr kleiner Mengen aus dem Urlaub bleibt verboten. Was beim Grenzuebertritt mit Cannabis und CBD gilt, haben wir im Ratgeber zu CBD und Zoll zusammengefasst.

Und CBD? Aromablueten in der Statistik

CBD Blueten tauchen in der PKS praktisch nicht als eigene Kategorie auf — aus gutem Grund: Nutzhanf-Produkte mit weniger als 0,3 Prozent THC aus zertifiziertem Anbau sind kein Fall fuer den Paragrafen 34 KCanG. Der Handel mit CBD Blueten ist ein regulierter Markt mit Laboranalysen, Rechnungen und Gewerbeanmeldungen.

Trotzdem beruehren sich beide Welten: Weil Aromablueten optisch nicht von THC-Cannabis zu unterscheiden sind, landen sie bei Kontrollen gelegentlich als Verdachtsfall in der Asservatenkammer — und tauchen damit kurzzeitig in Ermittlungsvorgaengen auf, die spaeter eingestellt werden. Wie ein solches Verfahren ablaeuft, zeigt unser Artikel zum CBD-Ermittlungsverfahren.

Infografik: Cannabis-Straftaten in der PKS – Rueckgang von 118.662 auf 42.823 Faelle

Die Laender-Perspektive: einheitliches Recht, unterschiedliche Praxis

Die PKS ist eine Bundesstatistik, doch die Praxis dahinter ist foederal. Wie intensiv kontrolliert wird, wie schnell ein Verfahren eingestellt wird und wie streng Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, unterscheidet sich zwischen den Laendern erheblich — Bayern faehrt traditionell die harte Linie, die Stadtstaaten eine pragmatischere.

Fuer die Interpretation der Zahlen heisst das: Ein Rueckgang der registrierten Straftaten kann regional sehr Verschiedenes bedeuten. Wo kaum noch kontrolliert wird, sinkt das Hellfeld auch ohne Verhaltensaenderung; wo Schwerpunktkontrollen laufen, steigen Handel- und Schmuggelzahlen fast zwangslaeufig.

Der lange Trend: von der Eskalation zur Normalisierung

Zoomt man aus dem Jahresvergleich heraus, wird die historische Dimension sichtbar. Ueber zwei Jahrzehnte stiegen die Straftaten rund um die Pflanze nahezu ununterbrochen — von gut 100.000 Faellen in den fruehen 2000ern auf den Rekordwert von deutlich ueber 200.000 kurz vor der Reform. Jede Verschaerfung der Kontrolle produzierte mehr Faelle, nicht weniger Konsum.

Der Bruch von 2024/2025 beendet diese Spirale. Wie stark Cannabis zugleich potenter geworden ist und was das fuer Konsumenten bedeutet, zeigt unsere Daten-Story zum THC-Gehalt im Wandel der Jahrzehnte — die zweite Seite derselben Entwicklung.

Wohin der Trend zeigt: die naechsten Jahre

Fuer die kommenden PKS-Jahrgaenge zeichnen sich drei Fragen ab. Erstens: Pendeln sich die Straftaten auf dem neuen Niveau ein, oder sinken sie weiter, wenn legale Bezugswege wachsen? Zweitens: Verschiebt sich die Verfolgung tatsaechlich zur organisierten Kriminalitaet, sichtbar an steigenden Sicherstellungsmengen? Drittens: Wie entwickelt sich der Jugendschutz, das erklaerte Kernziel der Reform?

Beobachten lohnt sich auch die Entwicklung der Sicherstellungsmengen. Sie gelten als besserer Indikator fuer den Schwarzmarkt als die Fallzahlen, weil sie weniger von der Kontrollintensitaet abhaengen und mehr vom tatsaechlichen Warenstrom. Steigen die beschlagnahmten Mengen bei sinkenden Fallzahlen, deutet das auf groessere, professionellere Strukturen hin — genau die Verschiebung, die die Reform provozieren wollte.

Sicher ist nur: Die Zeiten, in denen Cannabis die deutsche Kriminalstatistik dominierte, sind vorbei. Die Debatte verlagert sich von der Frage "Wie viele werden erwischt?" zur Frage "Funktioniert der legale Rahmen?" — eine deutlich produktivere Diskussion.

Europa blickt auf Deutschland: die Statistik als Exportgut

Die deutschen Zahlen werden international aufmerksam gelesen. Deutschland ist das groesste EU-Land, das den Schritt zur Teil-Legalisierung gewagt hat — und seine Kriminalstatistik liefert nun Daten, auf die Reformdebatten von Prag bis Paris verweisen. Der Rueckgang der Straftaten um 64 Prozent taucht bereits in Parlamentsanhoerungen anderer Laender als Referenz auf.

Dabei gilt fuer den Export der Zahlen dasselbe wie fuer den Hausgebrauch: Ohne Kontext taugen sie wenig. Wer nur den Einbruch der Straftaten zitiert, ohne den Definitionseffekt zu nennen, macht Politik mit einer halben Wahrheit — in beide Richtungen. Die serioese Lesart bleibt: Die Reform hat die Strafverfolgung massiv entlastet, waehrend die Bewaehrungsprobe beim Schwarzmarkt noch laeuft.

Haeufige Fragen zu Cannabis-Straftaten

Werden Ordnungswidrigkeiten in der PKS mitgezaehlt?

Nein. Die PKS erfasst nur Straftaten. Bussgeldverfahren — etwa wegen Konsums in Verbotszonen oder leicht ueberschrittener Mengen — laufen ausserhalb der Statistik und werden nicht bundesweit einheitlich erfasst. Ein Teil des frueheren Fallaufkommens ist schlicht in diese Kategorie gewandert.

Wie viele Cannabis-Straftaten gab es zuletzt?

Die PKS fuer 2025 zaehlt 42.823 Straftaten nach Paragraf 34 KCanG. Im Jahr 2024 waren es inklusive der alten BtMG-Verfahren noch 118.662 Faelle mit Cannabis-Bezug — ein Rueckgang um rund 64 Prozent.

Welche Delikte sind heute am haeufigsten?

Unerlaubter Handel (17.727 Faelle) und Schmuggel (7.366 Faelle) fuehren die Liste an. Erstmals stellen damit kommerzielle Delikte und nicht mehr Konsumenten-Verfahren die Mehrheit der registrierten Faelle.

Ist die Kriminalitaet wirklich gesunken — oder nur die Statistik?

Beides hat seinen Anteil. Der Grossteil des Rueckgangs ist ein Definitionseffekt, weil erlaubter Besitz keine Straftat mehr ist. Real weggefallen sind aber Hunderttausende Ermittlungsverfahren gegen Konsumenten — eine messbare Entlastung von Polizei und Justiz. Schwarzmarkt und Konsum selbst haben sich deutlich langsamer veraendert.

Was ist der Paragraf 34 KCanG?

Die zentrale Strafnorm des Konsumcannabisgesetzes. Sie stellt unter anderem Handel, Schmuggel, Abgabe an Minderjaehrige, uebergrossen Besitz und unerlaubten Anbau unter Strafe — mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe im Grundfall, in schweren Faellen mehr.

Sind CBD Blueten ein Fall fuer die Kriminalstatistik?

Nein. Nutzhanf-Produkte unter 0,3 Prozent THC aus zertifiziertem Anbau sind legale Handelsware und tauchen in der PKS nicht als Drogendelikt auf. Zu Verfahren kommt es allenfalls durch Verwechslung — die sich per Laboranalyse aufloest.

Warum sank die Gesamtkriminalitaet gleich mit?

Cannabis stellte zuletzt einen erheblichen Teil aller Rauschgiftdelikte. Sein Wegfall drueckte die Gesamtzahlen spuerbar — 2025 sank die registrierte Kriminalitaet um 5,6 Prozent, cannabisbereinigt immer noch um 4,7 Prozent.

Zaehlt die PKS auch Faelle, die spaeter eingestellt werden?

Ja. Die PKS registriert polizeilich abgeschlossene Faelle unabhaengig vom Ausgang bei der Justiz. Ein sichergestelltes CBD-Paeckchen, das sich im Labor als legal erweist, kann also zeitweise als Verdachtsfall gefuehrt worden sein, ohne dass je eine Verurteilung folgt. Verurteilungszahlen liefert erst die separate Strafverfolgungsstatistik — mit deutlich niedrigeren Werten.

Wo finde ich die Originalzahlen?

Beim Bundeskriminalamt, das die PKS jaehrlich mit allen Tabellen veroeffentlicht, sowie in den Lagebildern zur Rauschgiftkriminalitaet. Die Links stehen am Ende dieses Artikels.

Was du selbst mit den Zahlen anfangen kannst

Fuer dich als Verbraucher haben die Statistiken einen handfesten Nutzen: Sie zeigen, wo die Grenzen des Erlaubten verlaufen und wo die Verfolgung heute ihren Schwerpunkt setzt. Die Straftaten, die 2025 uebrig blieben, betreffen fast ausschliesslich Handel, Schmuggel und grobe Mengenverstoesse — wer sich im legalen Rahmen bewegt, taucht in dieser Statistik schlicht nicht mehr auf.

Genau darin liegt die eigentliche Botschaft der Zahlen: Regelkenntnis schuetzt. Wer die Freigrenzen kennt, die Verbotszonen respektiert und bei CBD auf dokumentierte Herkunft achtet, hat mit Straftaten nach dem KCanG nichts zu tun. Die uebersichtlichen Regeln findest du in unseren verlinkten Ratgebern — deutlich schneller gelesen als eine Ermittlungsakte.

Fazit: eine Statistik lernt neu zaehlen

Die Kriminalstatistik erzaehlt seit 2024 eine neue Geschichte: Cannabis ist vom Massendelikt zum Spezialthema geworden. Der Einbruch der registrierten Straftaten ist zu einem grossen Teil gewollte Gesetzesfolge, zu einem kleineren Teil echte Entlastung — und noch keine Entwarnung beim Schwarzmarkt. Wer die Zahlen einordnen will, braucht beides: den Respekt vor dem historischen Bruch und die Nuechternheit, eine Polizeistatistik nicht mit der Wirklichkeit zu verwechseln. Zum Vertiefen: die PKS 2025 beim Bundeskriminalamt, das Bundeslagebild Rauschgiftkriminalitaet, die Auswertung des Deutschen Hanfverbands, der einordnende Faktencheck von Correctiv und das Kapitel Rauschgiftlage im DHS-Jahrbuch Sucht.

Hinweis: Dieser Artikel gibt amtliche Statistiken und deren oeffentliche Einordnung mit Stand 2026 journalistisch wieder und ist keine Rechtsberatung. Unsere Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Verzehr bestimmt.