Forschung mit Cannabis: 7 ehrliche Fakten
82 Forschungsvorhaben, aber nur vier Erlaubnisse: Diese Bilanz zur Forschung mit Cannabis hat die Bundesregierung am 22. September 2026 vorgelegt. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruenen (Drucksache 21/8143) schluesselt sie auf, was aus den Antraegen geworden ist, die seit Ende 2024 bei der Bundesanstalt fuer Landwirtschaft und Ernaehrung eingegangen sind. Die Parlamentsnachrichten des Bundestags griffen das Thema am 28. September auf.
Dieser Ratgeber erklaert dir mit Stand Oktober 2026 sieben ehrliche Fakten zur Forschung mit Cannabis: was das Gesetz erlaubt, wer zustaendig ist, warum Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe bislang ausnahmslos scheitern und was das fuer CBD und Nutzhanf bedeutet. Grundlage sind Gesetzestexte, Angaben der Behoerden und die Antwort der Bundesregierung.
Vorweg zur Einordnung: GreenLeafCBD verkauft keine THC-Produkte. Unsere CBD Blueten stammen aus EU-Nutzhanf, sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Verzehr bestimmt. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Warum die Forschung mit Cannabis gerade Thema ist
Seit dem 1. April 2024 duerfen Erwachsene in Deutschland Cannabis besitzen und privat anbauen, seit Juli 2024 koennen Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen. Was es bis heute nicht gibt, ist ein legaler Verkauf in Fachgeschaeften. Viele Staedte, Hochschulen und Unternehmen setzten deshalb auf die Forschung: Wissenschaftlich begleitete Modellprojekte sollten zeigen, wie ein regulierter Verkauf funktionieren koennte.
Die Bilanz faellt ernuechternd aus. Kein einziges dieser Modellprojekte hat eine Erlaubnis erhalten. Genehmigt wurden lediglich vier Vorhaben, die sich mit Anbau und Pflanzeninhaltsstoffen beschaeftigen. Gleichzeitig waechst der Druck: Laut dem zweiten Zwischenbericht der Gesetzesevaluation deckt Medizinalcannabis inzwischen 24 bis 30 Prozent des geschaetzten Bedarfs fuer nicht-medizinische Konsumzwecke. So zitiert es die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Wie das alles zusammenhaengt, ordnen wir in den folgenden Abschnitten ein. Einen Ueberblick ueber das Gesetz selbst bietet unser Beitrag zum Cannabisgesetz und CBD.
Die Rechtsgrundlage: Paragraf 2 Absatz 4 KCanG
Grundsaetzlich verbietet das Konsumcannabisgesetz fast jeden Umgang mit Cannabis, vom Besitz ueber den Anbau bis zum Handel. Ausnahmen gibt es fuer Erwachsene beim Besitz, beim privaten Eigenanbau, in Anbauvereinigungen und eben fuer die Forschung. Die Forschungsklausel steht in Paragraf 2 Absatz 4 KCanG.
Danach braucht eine Erlaubnis, wer Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken besitzen, anbauen, herstellen, einfuehren, ausfuehren, erwerben, entgegennehmen, abgeben, weitergeben, Cannabinoide aus der Pflanze extrahieren oder damit Handel treiben will. Die Erlaubnis darf nur in Ausnahmefaellen und nur an Volljaehrige erteilt werden. Die Erlaubnispflicht gilt dabei fuer jede einzelne dieser Taetigkeiten.
Fuer das Verfahren verweist das Gesetz auf zahlreiche Vorschriften des Medizinal-Cannabisgesetzes, die entsprechend gelten. An die Stelle des Bundesinstituts fuer Arzneimittel und Medizinprodukte tritt dabei eine Bundesbehoerde, die das Landwirtschaftsministerium per Verordnung festlegt. Die Forschung mit Konsumcannabis ist damit rechtlich moeglich, aber an hohe Huerden gebunden.
Wer zustaendig ist: BLE, BfArM und die Laender
Seit Dezember 2024 ist die Bundesanstalt fuer Landwirtschaft und Ernaehrung, kurz BLE, fuer die Forschungsantraege zustaendig. Das regelt die Konsumcannabis-Wissenschafts-Zustaendigkeitsverordnung vom 10. Dezember 2024. Die BLE erteilt die Erlaubnisse und ueberwacht genehmigte Projekte. Laut Legal Tribune Online lag diese Aufgabe zuvor beim BfArM.
Das BfArM bleibt nach Angaben der BLE zustaendig fuer die Forschung mit medizinischem Cannabis und fuer medizinisch-wissenschaftliche Zwecke. Wer also eine klinische Studie mit Cannabisarzneimitteln plant, wendet sich weiterhin an das Bundesinstitut in Bonn. Was Medizinalcannabis von CBD unterscheidet, erklaert unser Beitrag Medizinalcannabis vs. CBD.
Fuer die Anbauvereinigungen sind dagegen die Laender zustaendig. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass ihr zu deren Erlaubnissen keine aktuellen Erkenntnisse vorliegen. Wie die Clubs funktionieren, liest du im Beitrag ueber Cannabis Social Clubs.
Wer Forschung mit Cannabis beantragen darf
Antraege stellen koennen laut BLE nicht nur Hochschulen, sondern auch Unternehmen, Vereine sowie natuerliche und juristische Personen. Fuer Privatpersonen stellt die Behoerde sogar ein eigenes Antragsformular bereit. Eine Frist gibt es nicht, der Antrag ist grundsaetzlich formlos moeglich und kann per E-Mail, Post oder Fax eingereicht werden.
Die Anforderungen sind trotzdem hoch. Verlangt werden unter anderem ein Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis und ein Beleg fuer den wissenschaftlichen Zweck des Vorhabens. Ausserdem muessen Angaben zu den Betriebsstaetten und zu verantwortlichen Personen gemacht werden, wie sie das Medizinal-Cannabisgesetz vorsieht.
Kurz gesagt: Die Forschung mit Cannabis steht theoretisch vielen offen, praktisch braucht es eine professionelle Organisation, Fachwissen und einen klaren wissenschaftlichen Plan. Ein Hobby-Projekt mit ein paar Pflanzen im Keller faellt nicht darunter. Dafuer gelten die Regeln zum privaten Eigenanbau, die wir im Beitrag Cannabis-Anbau daheim erklaeren.
Fakt 1: 82 Vorhaben, aber nur vier Erlaubnisse
Laut Drucksache 21/8143 liegen der BLE Antraege zu insgesamt 82 Forschungsvorhaben vor. Neun davon gingen 2024 ein, 60 im Jahr 2025 und 13 im laufenden Jahr 2026. Zu einem Vorhaben kann es mehrere Antraege geben, etwa fuer verschiedene Standorte oder Taetigkeiten. Das Interesse an der Forschung ist also gross, vor allem 2025 schnellte die Zahl der Antraege in die Hoehe.
Vier Vorhaben haben eine Erlaubnis erhalten. 29 Vorhaben mit 53 Antraegen wurden abgelehnt, 13 Vorhaben mit 17 Antraegen zurueckgezogen. 23 weitere Vorhaben muessen noch geprueft werden, und 17 Antragsteller wurden aufgefordert, zu entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung zu nehmen. Weil die Regierung teils Vorhaben, teils Antraege und teils Antragsteller zaehlt, lassen sich die Posten nicht exakt zu 82 addieren.
Trotzdem ist das Bild eindeutig: Auf vier Erlaubnisse kommen 29 Ablehnungen. Gemessen an allen eingereichten Vorhaben liegt die Erfolgsquote damit bei rund fuenf Prozent.
Die Zahlen sind ueber die Zeit gewachsen. Im Oktober 2025 lagen nach Angaben der fragenden Gruenen-Abgeordneten 65 Antraege vor, neun davon waren abgelehnt. Anfang Maerz 2026 meldete das Fachportal krautinvest nach einer Auskunft der BLE 74 Vorhaben, darunter 34 Modellprojekte. Im Juli 2026 bestaetigte die BLE dann Medienberichten zufolge die ersten vier Erlaubnisse.
Fakt 2: Erlaubt wird Forschung an der Pflanze, nicht am Menschen
Was genau die vier genehmigten Vorhaben untersuchen, verraet die Bundesregierung nur in Umrissen. Sie konzentrieren sich auf den Anbau von Nutzhanf sowie bestimmter Cannabisarten und -sorten. Untersucht werden Parameter, die Wachstum oder Inhaltsstoffe beeinflussen koennen. Ausserdem werden innovative und klimaneutrale Anbaumethoden erforscht.
Orte, beteiligte Einrichtungen und Starttermine nennt die Regierung aus datenschutzrechtlichen Gruenden nicht. Klar ist aber: Keines der genehmigten Vorhaben ist ein Modellprojekt mit Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten. Erlaubt ist damit nach allem, was bekannt ist, bislang nur Forschung rund um Pflanze, Anbau und Inhaltsstoffe.
Fuer die Hanfbranche ist das trotzdem interessant. Fragen nach Sorten, Inhaltsstoffen und Anbaumethoden betreffen auch den Nutzhanf, aus dem CBD-Produkte stammen. Wie Nutzhanf hierzulande angebaut wird, zeigt unser Beitrag Hanfanbau in Deutschland.
Fakt 3: Modellprojekte prallen an der Forschungsklausel ab
Den groessten Block der Ablehnungen bilden die Modellprojekte. 20 Vorhaben mit 44 Antraegen hat die BLE abgelehnt, weil sie nach ihrer Einschaetzung den sogenannten Modellprojekten zuzuordnen sind. Gemeint ist Forschung, bei der Erwachsene in einem begrenzten Gebiet Cannabis in Fachgeschaeften oder Apotheken kaufen koennen, waehrend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Folgen auswerten.
Die BLE begruendet ihre Haltung grundsaetzlich: Der Gesetzgeber habe mit der Teillegalisierung im Rahmen der ersten Saeule regional und zeitlich begrenzte Modellvorhaben ausdruecklich vom Regelungsbereich des KCanG ausgenommen. Fuer solche Projekte brauche es einen zweiten Schritt, also ein eigenes Gesetz, das auch europa- und voelkerrechtliche Vorgaben beruecksichtigt. Nach derzeitiger Rechtslage sieht die Behoerde deshalb keine Moeglichkeit fuer Erlaubnisse.
Hintergrund ist das Zwei-Saeulen-Modell, das die damalige Bundesregierung im April 2023 vorgestellt hatte. Die erste Saeule mit Eigenanbau und Anbauvereinigungen wurde Gesetz. Die zweite Saeule mit regionalen Modellvorhaben und kommerziellen Lieferketten kam nie. Laut Antwort der Bundesregierung sieht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ihre Umsetzung auch nicht vor.
Nach Medienberichten verwies die BLE in Ablehnungsbescheiden ausserdem darauf, dass jede teilnehmende Person einzeln eine Erlaubnis beantragen muesste. Das passt zum Wortlaut des Gesetzes, nach dem schon der Erwerb und die Entgegennahme zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubnispflichtig sind.
Frankfurt, Hannover, Wiesbaden: die prominentesten Absagen
Das bekannteste Beispiel ist das geplante Modellprojekt in Frankfurt am Main und Hannover. Beide Staedte hatten im Oktober 2024 angekuendigt, gemeinsam mit Partnern den legalen Verkauf THC-haltiger Produkte in Fachgeschaeften wissenschaftlich zu testen. Den Antrag stellte das Berliner Unternehmen Sanity Group im Dezember 2024. Wissenschaftlich geleitet werden sollte das Projekt von Kirsten Mueller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Suchtforscher Heino Stoever. Fuer die Befuerworter war es ein Paradebeispiel fuer praxisnahe Forschung.
Die BLE lehnte ab. Laut Mitteilung des Unternehmens vom 30. September 2025 sah die Behoerde die Forschungsklausel nicht als anwendbar an, weil es sich im Kern um ein Modellprojekt der sogenannten zweiten Saeule handle. Die Antragsteller legten Widerspruch ein und stuetzen sich dabei auf ein externes Rechtsgutachten.
Im Februar 2026 wurde nach Angaben von krautinvest auch ein Modellprojekt abgelehnt, in dessen Rahmen Apotheken in Wiesbaden Cannabis an Teilnehmende abgeben sollten. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft listet laut demselben Bericht Modellprojekte von acht Antragstellern. Eine offizielle Liste aller Vorhaben gibt es nicht.
Fakt 4: Die Huerden stammen aus dem Medizinalcannabisgesetz
Neben den Modellprojekten hat die BLE neun weitere Vorhaben abgelehnt. Die Gruende laut Bundesregierung: Es wurde kein Konsumcannabis verwendet, der Hauptzweck waren gewerbliche Labortaetigkeiten, oder die Erlaubnis war nach Paragraf 2 Absatz 4 Satz 3 KCanG in Verbindung mit Paragraf 9 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu versagen.
Paragraf 9 MedCanG listet zwingende Versagungsgruende auf. Die Erlaubnis ist zum Beispiel zu versagen, wenn keine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis bestellt wird, wenn Bedenken gegen die Zuverlaessigkeit bestehen oder wenn Maengel im Antrag nicht fristgerecht behoben werden. Ausserdem kann sie versagt werden, wenn sie internationalen Suchtstoffuebereinkommen entgegensteht. Fuer professionell organisierte Forschung sind diese Anforderungen machbar, fuer improvisierte Projekte werden sie schnell zur Stolperfalle.
Gerade der letzte Punkt erklaert, warum die BLE von europa- und voelkerrechtlichen Vorgaben spricht. Deutschland ist an internationale Abkommen zur Drogenkontrolle gebunden, die einen kommerziellen Verkauf zu Genusszwecken nicht vorsehen. Wie diese Abkommen historisch entstanden, beschreibt unser Beitrag Warum wurde Cannabis verboten?
Fakt 5: Seit Juli 2026 kostet ein Antrag Gebuehren
Neu ist die Kostenfrage. Seit dem 1. Juli 2026 ist laut BLE die Bearbeitung eines Erlaubnisantrags nach Paragraf 2 Absatz 4 KCanG gebuehrenpflichtig. Grundlage ist eine Aenderung der Besonderen Gebuehrenverordnung des Landwirtschaftsministeriums. Gebuehren fallen ausserdem fuer Aenderungsanzeigen sowie fuer Ein- und Ausfuhrgenehmigungen an.
Berechnet wird nach Zeitaufwand. Massgeblich sind die pauschalen Stundensaetze der Allgemeinen Gebuehrenverordnung des Bundes. Den Gebuehrenbescheid verschickt die Behoerde nach der Bearbeitung gesondert. Eine feste Summe gibt es also nicht, die Kosten haengen vom Umfang des Vorhabens ab. Die Forschung mit Cannabis wird damit auch zu einer Budgetfrage.
Fuer grosse Forschungseinrichtungen mag das ein Randthema sein. Fuer kleine Vereine oder Start-ups kann der Gebuehrenbescheid dagegen ein weiterer Grund sein, ein Vorhaben gruendlich vorzubereiten, bevor es eingereicht wird. Gerade bei Projekten mit unsicherer Erfolgsaussicht lohnt sich vorab eine fachkundige Beratung.
Fakt 6: Widerspruch ja, Klage nein
Gegen die Ablehnungen wehren sich viele Antragsteller. Laut Bundesregierung sind 22 Widersprueche zu 14 Forschungsvorhaben eingegangen, sie werden derzeit bearbeitet. Klagen gegen einen ablehnenden Bescheid wurden bislang nicht erhoben.
Das ist bemerkenswert, denn erst ein Gericht koennte verbindlich klaeren, ob die Forschungsklausel Modellprojekte nicht doch zulaesst. Die Sanity Group hat angekuendigt, sich weitere rechtliche Schritte vorzubehalten, falls ihr Widerspruch zurueckgewiesen wird. Solange die Widerspruchsverfahren laufen, bleibt die Rechtsfrage offen. Fuer die Forschung bedeutet das vor allem eines: Planungsunsicherheit.
An ihrer Rechtsauffassung haelt die Bundesregierung fest. Auf die Frage, ob sich ihre Sicht auf die Forschungsklausel geaendert habe, verweist sie lediglich auf fruehere Antworten aus dem Herbst 2025.
Fakt 7: Die Politik wartet auf die Evaluation
Bleibt die Frage, ob der Gesetzgeber nachbessert. Die Antwort der Regierung ist knapp: Das Bundesministerium fuer Gesundheit pruefe die vorliegenden Zwischenberichte der Gesetzesevaluation hinsichtlich erforderlicher Gesetzesaenderungen. Konkrete Plaene fuer leichtere Modellprojekte nennt sie nicht.
Gleichzeitig zieht die Regierung beim Medizinalcannabis die Zuegel an. Sie hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Aenderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt, der sich in der parlamentarischen Beratung befindet. Er soll vor allem die Verschreibung per Telemedizin und den Versand von Cannabisblueten staerker einschraenken. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag Cannabis auf Rezept.
Fuer die Forschung mit Cannabis bedeutet das: Kurzfristig ist keine gesetzliche Grundlage fuer Abgabe-Studien in Sicht. Ob sich das mit dem Abschlussbericht der Evaluation aendert, der bis spaetestens 1. April 2028 vorliegen soll, ist offen.
EKOCAN: die Forschung ueber das Gesetz selbst
Waehrend Modellprojekte warten, laeuft eine andere Form der Forschung bereits auf Hochtouren: die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation. Nach Paragraf 43 KCanG muessen die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere auf Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und cannabisbezogene Kriminalitaet, von unabhaengigen Dritten untersucht werden.
Den Auftrag hat das Verbundprojekt EKOCAN. Beteiligt sind das Zentrum fuer Interdisziplinaere Suchtforschung der Universitaet Hamburg am Universitaetsklinikum Hamburg-Eppendorf, das Centre for Health and Society der Heinrich-Heine-Universitaet Duesseldorf und das Institut fuer Kriminologie der Universitaet Tuebingen.
Der erste Zwischenbericht erschien Ende September 2025, der zweite am 1. April 2026 unter Beteiligung des Bundeskriminalamts. Laut Bundesgesundheitsministerium schaetzt das Projekt den Konsum von Medizinal- und Konsumcannabis fuer 2024 auf 670 bis 823 Tonnen. Diese Forschung liefert die Daten, auf die sich die Politik bei kuenftigen Entscheidungen stuetzen will. Was die Zahlen zur Kriminalitaet zeigen, ordnet unser Beitrag Cannabis-Straftaten ein.
Ein Blick zurueck: Kreuzberg 2015 und die alte Klausel
Neu ist der Streit nicht. Schon das Betaeubungsmittelgesetz kennt eine Forschungsklausel, und auch dort ist Forschung die Ausnahme, nicht die Regel. Nach Paragraf 3 Absatz 2 BtMG kann das BfArM eine Erlaubnis fuer die nicht verkehrsfaehigen Betaeubungsmittel der Anlage I nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im oeffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
Auf diese Klausel stuetzte sich 2015 der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Er beantragte im Juni 2015 beim BfArM, Cannabis kontrolliert in Verkaufsstellen abgeben zu duerfen, auch wegen des Drogenhandels im Goerlitzer Park. Das BfArM lehnte im Herbst ab, der Antrag sei weder zulaessig noch begruendet. So berichtete es damals Apotheke Adhoc unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur.
Die Parallele ist offensichtlich: Wieder versuchen Kommunen und Partner, ueber eine Forschungsklausel einen regulierten Verkauf zu testen, und wieder winkt die zustaendige Behoerde ab. Der Unterschied: Heute ist der Besitz fuer Erwachsene legal, damals war schon er strafbar. Wie es 2024 schliesslich zur Teillegalisierung kam, erklaert unser Beitrag zur Cannabis-Legalisierung.
Was die Schweiz anders macht
Wie es anders gehen kann, zeigt die Schweiz. Dort ist seit dem 15. Mai 2021 eine Aenderung des Betaeubungsmittelgesetzes in Kraft, die wissenschaftliche Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ausdruecklich erlaubt. Der neue Artikel 8a des Schweizer Betaeubungsmittelgesetzes ist auf zehn Jahre befristet, Details regelt eine eigene Verordnung ueber Pilotversuche. Die Forschung hat dort also eine massgeschneiderte Rechtsgrundlage.
Laut Bundesamt fuer Gesundheit koennen Teilnehmende im Rahmen dieser Studien verschiedene Cannabisprodukte mit streng kontrollierter Qualitaet legal erwerben. Die Lieferketten werden vom Saatgut bis zum Produkt kontrolliert. Untersucht werden unter anderem Konsumverhalten, Gesundheit, Arbeitsfaehigkeit und die Folgen fuer den lokalen Schwarzmarkt.
Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Die Schweiz hat fuer ihre Versuche eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen, statt sie ueber eine allgemeine Forschungsklausel abzuwickeln. Genau diesen zweiten Schritt haelt die BLE auch fuer Deutschland fuer noetig. Die Sanity Group betreibt nach eigenen Angaben seit Dezember 2023 Verkaufsstellen in einem solchen Pilotversuch im Kanton Basel-Landschaft. Mehr zur Rechtslage bei unseren Nachbarn liest du im DACH-Vergleich.
Und die Niederlande?
Auch die Niederlande setzen auf ein eigenes Gesetz. Im sogenannten Wietexperiment verkaufen Coffeeshops in ausgewaehlten Gemeinden nur noch Cannabis von staatlich zugelassenen Produzenten. Seit April 2025 laeuft die Vollphase, begleitet von unabhaengiger Forschung. Wie das Experiment funktioniert, erklaert unser Beitrag ueber Coffeeshops in den Niederlanden.
Beide Nachbarlaender zeigen: Wer regulierte Abgabe erforschen will, braucht dafuer einen klaren rechtlichen Rahmen. Deutschland hat diesen Rahmen bislang nicht geschaffen. Die Forschungsklausel im KCanG war nach Lesart von Bundesregierung und BLE von Anfang an fuer andere Zwecke gedacht.
Die 7 Fakten im Ueberblick
Zum Mitnehmen hier noch einmal die sieben Fakten zur Forschung mit Cannabis in Kurzform, Stand 22. September 2026:
- Fakt 1: 82 Forschungsvorhaben liegen der BLE vor, nur vier haben eine Erlaubnis.
- Fakt 2: Genehmigt wurde nur Forschung zu Anbau, Sorten und Inhaltsstoffen, keine Abgabe an Menschen.
- Fakt 3: 20 Modellprojekte mit 44 Antraegen scheiterten an der Forschungsklausel.
- Fakt 4: Die uebrigen Huerden stammen aus dem Medizinal-Cannabisgesetz, etwa Sachkenntnis und Zuverlaessigkeit.
- Fakt 5: Seit dem 1. Juli 2026 kostet die Bearbeitung eines Antrags Gebuehren nach Zeitaufwand.
- Fakt 6: 22 Widersprueche zu 14 Vorhaben laufen, Klagen gibt es bislang keine.
- Fakt 7: Die Politik prueft die Evaluation, eine Grundlage fuer Modellprojekte ist nicht in Sicht.
Was die Forschung fuer CBD und Nutzhanf bedeutet
Fuer CBD-Produkte aus Nutzhanf aendert die Debatte zunaechst wenig. Das Konsumcannabisgesetz nimmt CBD und Nutzhanf ausdruecklich vom Begriff Cannabis aus. Nutzhanf liegt nach Paragraf 1 Nummer 9 KCanG unter anderem dann vor, wenn die Pflanzen aus zertifiziertem EU-Saatgut stammen oder hoechstens 0,3 Prozent THC enthalten und der Verkehr gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschliessen.
Bemerkenswert ist, dass auch unter den vier genehmigten Vorhaben Projekte zum Nutzhanf sind. Warum dafuer eine Erlaubnis nach dem KCanG noetig war, laesst die Antwort der Regierung offen. Genauer beschreibt sie die Projekte nicht.
Fuer dich als Kaeufer zaehlt vor allem: Forschung zu Sorten, Inhaltsstoffen und Anbaumethoden kann langfristig auch die Qualitaet von Nutzhanf verbessern. Schon heute dokumentieren serioese Anbieter die Werte jeder Charge per Laboranalyse. Wie so eine Analyse entsteht, zeigt unser Blick ins CBD-Labor. Die Grundlagen zum Rohstoff findest du unter Was ist Nutzhanf?
Kann ich an einer Cannabis-Studie teilnehmen?
Eine Frage, die viele umtreibt: Kann ich mich fuer ein Modellprojekt anmelden und so legal Cannabis kaufen? Stand Oktober 2026 lautet die Antwort Nein. In Deutschland gibt es kein genehmigtes Vorhaben, in dem Cannabis zu Genusszwecken an Teilnehmende abgegeben wird.
Sei deshalb skeptisch, wenn dir jemand gegen Gebuehr die Teilnahme an einer Cannabis-Studie oder einen Platz auf einer Warteliste verkaufen will. Ohne Erlaubnis der BLE gibt es keine legale Abgabe-Studie, und eine solche Erlaubnis existiert derzeit nicht. Wie Betrueger den Cannabis-Hype ausnutzen, zeigt unser Beitrag ueber Juicy Fields.
Anders sieht es bei der medizinischen Forschung aus. Fuer klinische Studien mit Cannabisarzneimitteln ist das BfArM zustaendig, ausserdem gelten die strengen Regeln fuer Arzneimittelstudien. Ob eine Teilnahme fuer dich infrage kommt, klaerst du mit deiner Aerztin oder deinem Arzt. Fuer Erwachsene bleiben ansonsten Eigenanbau, Anbauvereinigung und Rezept die legalen Wege.
Wie es weitergehen koennte
Drei Entwicklungen solltest du im Blick behalten. Erstens die Widerspruchsverfahren: Werden sie zurueckgewiesen, koennten erstmals Gerichte ueber die Forschungsklausel entscheiden. Zweitens die Evaluation: Das Gesundheitsministerium prueft die Zwischenberichte auf moegliche Gesetzesaenderungen. Drittens die Debatte um Medizinalcannabis, die eng mit der Frage nach legalen Bezugswegen verknuepft ist.
Wie das ausgeht, kann heute niemand serioes vorhersagen. Sicher ist nur: Die Forschung mit Cannabis bleibt in Deutschland ein Feld mit hohen Huerden, und Modellprojekte stehen ohne neues Gesetz weiter vor verschlossenen Tueren. Wir halten dich im Cannabis Wiki ueber neue Entwicklungen auf dem Laufenden.
Haeufige Fragen zur Forschung mit Cannabis
Ist Forschung mit Cannabis in Deutschland erlaubt?
Ja, aber nur mit Erlaubnis. Nach Paragraf 2 Absatz 4 KCanG braucht jede Forschung mit Konsumcannabis eine Erlaubnis, die nur in Ausnahmefaellen und nur an Volljaehrige erteilt wird.
Wer erteilt die Erlaubnis fuer Forschung mit Cannabis?
Fuer Konsumcannabis seit Dezember 2024 die Bundesanstalt fuer Landwirtschaft und Ernaehrung. Fuer medizinisches Cannabis und medizinisch-wissenschaftliche Zwecke bleibt das BfArM zustaendig.
Wie viele Forschungsvorhaben wurden genehmigt?
Laut Bundesregierung vier von 82, Stand 22. September 2026. Sie betreffen den Anbau von Nutzhanf und bestimmter Sorten, deren Inhaltsstoffe sowie klimaneutrale Anbaumethoden.
Warum werden Modellprojekte abgelehnt?
Die BLE meint, der Gesetzgeber habe Modellvorhaben bewusst aus dem KCanG ausgenommen. Dafuer brauche es ein eigenes Gesetz. 20 Vorhaben mit 44 Antraegen wurden aus diesem Grund abgelehnt.
Kann ich als Privatperson einen Antrag stellen?
Grundsaetzlich ja, die BLE bietet dafuer ein eigenes Formular an. Du musst aber Sachkenntnis nachweisen und einen wissenschaftlichen Zweck belegen. Ein privater Anbau fuer den Eigenbedarf ist keine Forschung.
Was kostet ein Antrag?
Eine feste Summe gibt es nicht. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die BLE Gebuehren nach Zeitaufwand, Grundlage sind die pauschalen Stundensaetze der Allgemeinen Gebuehrenverordnung des Bundes.
Gibt es in Deutschland Modellprojekte wie in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz hat dafuer 2021 eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen. In Deutschland fehlt sie, und der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht sie nicht vor.
Betrifft die Forschungsklausel CBD-Produkte?
In der Regel nicht. CBD und Nutzhanf sind vom Cannabis-Begriff des KCanG ausgenommen. Dass unter den genehmigten Vorhaben auch Nutzhanf-Projekte sind, zeigt aber: Bei Forschung mit Hanf sollte die Erlaubnisfrage im Einzelfall geklaert werden. Fuer den Handel mit CBD Blueten gelten die Nutzhanf-Regeln, die wir im Beitrag Sind CBD Blueten legal? erklaeren.
Fazit: Forschung ja, Verkauf nein
Die Forschung mit Cannabis ist in Deutschland moeglich, aber eng begrenzt. Von 82 Vorhaben haben vier eine Erlaubnis erhalten, alle mit Fokus auf Pflanze und Anbau. Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe scheitern an der Rechtsauffassung von BLE und Bundesregierung, nach der dafuer ein eigenes Gesetz noetig waere.
Ob dieses Gesetz kommt, entscheidet die Politik, vermutlich erst nach weiteren Ergebnissen der Evaluation. Bis dahin bleiben 22 Widersprueche offen, und Staedte wie Frankfurt und Hannover warten weiter. Fuer CBD und Nutzhanf aendert sich vorerst nichts: Sie haben ihren eigenen Rechtsrahmen, unabhaengig vom Streit um die Modellprojekte.
Stand: 03.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/8143 vom 22.09.2026) und den verlinkten Quellen. Unsere Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte aus EU-Nutzhanf und nicht zum Verzehr bestimmt.
