25 oder 50 Gramm? 7 fiese Besitz-Fallen

Titelbild: 25 oder 50 Gramm? 7 fiese Besitz-Fallen

25 Gramm unterwegs, 50 Gramm zu Hause: Die beiden Zahlen aus dem Konsumcannabisgesetz sind schnell gelernt. Im Detail stecken sie voller Fallstricke. Gilt die Grenze pro Person oder pro Haushalt? Darf man unterwegs 25 dabeihaben und zu Hause trotzdem noch 50? Zaehlt die frische Ernte oder das Gewicht im Glas - und was ist mit Haschisch?

Dieser Ratgeber beantwortet die typischen Mengenfragen am Wortlaut des Gesetzes, an der Gesetzesbegruendung und an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Er zeigt sieben Fallen, in die man auch mit legalen Absichten tappen kann, und sagt offen, wo Gerichte eine Frage noch nicht geklaert haben.

Vorweg: Das ist kein Konsum-Ratgeber, es geht um Grenzen. Massgeblich ist das KCanG, zuletzt geaendert am 20. Juni 2024 - an diesem Stand hat sich laut gesetze-im-internet.de bis heute nichts geaendert. CBD-Aromablueten aus Nutzhanf, wie wir sie fuehren, fallen unter bestimmten Voraussetzungen gar nicht unter dieses Gesetz - dazu mehr weiter unten.

Infografik 25 oder 50 Gramm: erlaubte Besitzmengen nach Paragraf 3 KCanG, Toleranzband bis 30 und 60 Gramm und die Grenze zur Straftat

Die Grundregel: was Paragraf 3 KCanG wirklich sagt

Der Kern steht in Paragraf 3 KCanG. Absatz 1 erlaubt „Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Absatz 2 erweitert das an deinem Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt: Dort sind bis zu 50 Gramm erlaubt und zusaetzlich bis zu drei lebende Cannabispflanzen.

Zwei Zusaetze werden gern ueberlesen. Bei Blueten, bluetennahen Blaettern und sonstigem Pflanzenmaterial zaehlt das „Gewicht nach dem Trocknen“. Und die insgesamt besessene Menge darf die 50-Gramm-Marke nicht uebersteigen. Die lebenden Pflanzen zaehlen dabei nicht mit: Ihr Gewicht soll laut Begruendung des Gesundheitsausschusses gerade nicht zur Besitzmenge gehoeren (Bundestags-Drucksache 20/10426, Seite 126).

Raeumlich unterscheiden sich die beiden Absaetze deutlich. Absatz 1 enthaelt keine Ortsbeschraenkung, wie das Kammergericht Berlin 2025 betont hat - die 25-Gramm-Erlaubnis gilt also grundsaetzlich ueberall, oeffentlich wie privat. Die 50-Gramm-Erlaubnis haengt dagegen am Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt. Was darueber liegt, ist zunaechst eine Ordnungswidrigkeit und oberhalb von 30 beziehungsweise 60 Gramm eine Straftat.

Was als Cannabis zaehlt - und was nicht

Was auf die Waage kommt, bestimmt Paragraf 1 KCanG. Cannabis sind danach Pflanzen, Blueten und sonstige Pflanzenteile sowie das Harz der Cannabispflanze, einschliesslich der Cannabinoide und aller Zubereitungen daraus. Marihuana definiert das Gesetz als die getrockneten Blueten und bluetennahen Blaetter, Haschisch als das abgesonderte Harz. Beides faellt unter denselben Begriff und damit unter dieselbe Besitzgrenze.

Ausgenommen sind Medizinalcannabis, CBD, Vermehrungsmaterial, Nutzhanf und Pflanzen aus Schutzstreifen der Ruebenzuechtung, die vor der Bluete vernichtet werden. Vermehrungsmaterial sind Samen und Stecklinge. Der Umgang mit Samen ist nach Paragraf 4 erlaubt, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Stecklinge werden laut Gesetzesbegruendung mit dem Einpflanzen zum Setzling - und der gilt dann als Cannabis im Sinne des Gesetzes.

Offen ist, welches Gewicht bei Zubereitungen wie Oelen oder Backwaren zaehlt: Die Trocknungsregel bezieht sich nur auf Pflanzenmaterial, eine eigene Regel fuer Zubereitungen enthaelt Paragraf 3 nicht. Paragraf 2 verbietet allerdings ausdruecklich die Herstellung von Cannabis und - mit eng begrenzten Ausnahmen wie CBD - die Extraktion von Cannabinoiden. Und sogenannte Edibles bleiben laut Bundesgesundheitsministerium verboten.

Besitz heisst Sachherrschaft - auch ueber fremdes Cannabis

Was „Besitz“ bedeutet, hat der Grosse Senat fuer Strafsachen des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 3. Februar 2025 (GSSt 1/24) umschrieben: ein tatsaechliches Herrschaftsverhaeltnis, verbunden mit dem Willen, sich die ungehinderte Einwirkung auf die Sache zu erhalten - fuer sich selbst oder fuer andere. Die Strafvorschrift knuepft daran an, ohne nach Grund oder Zweck des Besitzes zu unterscheiden.

Das hat praktische Folgen. Verwahrst du den Vorrat eines Freundes, besitzt du ihn, und bei der Strafbarkeit zaehlt er mit. Die Erlaubnis aus Paragraf 3 gilt dagegen nur „zum Eigenkonsum“: Die Besitzmenge muss laut Gesetzesbegruendung fuer den persoenlichen Konsum der Besitzerin oder des Besitzers bestimmt sein (Bundestags-Drucksache 20/8704, Seite 96). Fremde Vorraete aufzubewahren, ist also kein Freundschaftsdienst ohne Risiko.

Auch wer etwas findet und einsteckt, begruendet Besitz. Wie du dich bei einem Fund richtig verhaeltst, erklaert unser Beitrag Cannabis gefunden: 7 Regeln im Ernstfall.

Falle 1: 25 plus 50 Gramm sind nicht 75

Ein naheliegender Rechenfehler lautet: 25 in der Tasche plus 50 im Schrank. Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 schliesst genau das aus, denn die „insgesamt besessene Menge“ darf 50 Gramm nicht uebersteigen. Der Gesundheitsausschuss hat das ausdruecklich fuer den Fall erklaert, dass jemand zeitgleich Cannabis an seinem Wohnsitz und an einem anderen Ort besitzt: Es zaehlt die Summe.

Wie teuer der Irrtum werden kann, zeigt ein Blick auf die Sanktionen. Wer 50 Gramm zu Hause lagert und mit 25 unterwegs ist, besitzt insgesamt 75. Das liegt ueber der Strafbarkeitsgrenze von insgesamt 60 Gramm aus Paragraf 34 KCanG - eine Straftat, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Schon 40 zu Hause und 15 in der Jacke ergeben 55 und damit eine Ordnungswidrigkeit.

Die Faustregel daraus: Was du mitnimmst, fehlt zu Hause. Traegst du die vollen 25 Gramm bei dir, duerfen am Wohnsitz hoechstens noch 25 liegen. Das gilt auch, wenn du mehrere Wohnungen hast - die Obergrenze verdoppelt sich dadurch nicht.

Falle 2: Pro Person heisst nicht pro WG

Die Besitzmengen haengen an der Person, nicht an der Wohnung. Paragraf 3 spricht von „Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, und das Bundesgesundheitsministerium nennt 50 Gramm getrocknetes Cannabis „pro Erwachsenen“. Fuer Pflanzen formuliert es noch deutlicher: Die Zahl drei gilt „je volljaehriger Person eines Haushalts“.

Ein Paar, das gemeinsam in einer Wohnung lebt, kann also rechnerisch bis zu 100 Gramm im Haushalt haben, wenn beide volljaehrig sind und dort wohnen - aber nur, wenn jede Teilmenge eindeutig einer Person zuzuordnen ist. Genau hier liegt die Falle. Besitz ist Sachherrschaft, und ein gemeinsames Glas im Kuechenschrank laesst sich kaum einer Person zuordnen. Ob ein Gericht den Vorrat dann beiden voll zurechnet, ist fuer das KCanG nach unserer Recherche hoechstrichterlich nicht entschieden.

Sicherer ist eine klare Trennung - und die verlangt das Gesetz ohnehin. Nach Paragraf 10 KCanG musst du Cannabis an deinem Wohnsitz vor dem Zugriff Dritter schuetzen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Dritte sind nach dem Wortlaut alle anderen, also auch Mitbewohner. Das Ministerium nennt als Beispiel abschliessbare Schraenke oder Raeume, ein Verstoss ist nach Paragraf 36 eine Ordnungswidrigkeit.

Und noch etwas gilt auch unter Partnern: Weitergeben ist verboten. Paragraf 2 verbietet, Cannabis abzugeben, weiterzugeben oder zum unmittelbaren Verbrauch zu ueberlassen, Paragraf 34 stellt das unter Strafe. Selbst angebautes Cannabis darf nach Paragraf 9 Absatz 2 nicht an Dritte gehen.

Falle 3: Trockengewicht statt Erntegewicht

Beim Eigenanbau kommt die Mengenfrage mit der Ernte. Paragraf 3 stellt bei Pflanzenmaterial auf das „Gewicht nach dem Trocknen“ ab. Der Gesundheitsausschuss hat erklaert, warum: Frisch geerntetes Cannabis hat ein hohes Feuchtgewicht, das ein Vielfaches des konsumfaehigen Trockengewichts betragen kann. Frische Ware darf daher mehr als 50 Gramm wiegen - getrocknet darf sie die Grenze aber nicht ueberschreiten.

Die Begruendung beschreibt auch, wie das gedacht ist: Wer im Eigenanbau Pflanzen besitzt, soll eine Pflanze „soweit abzuernten“ koennen, dass nach der Trocknung hoechstens die erlaubte Menge an konsumfaehigem Cannabis vorhanden ist (Drucksache 20/10426, Seite 126). Nach dem Wortlaut zaehlt dabei nicht nur die Bluete, sondern auch „sonstiges Pflanzenmaterial“ - also auch uebrige Blaetter und Pflanzenteile.

Und der Ueberschuss? Eine ausdrueckliche Vernichtungspflicht fuer den privaten Ernteueberschuss enthaelt das KCanG nicht, obwohl der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren gefragt hatte, was gelten soll, wenn dieser Ueberschuss nicht vernichtet wird (Drucksache 20/8704). Weitergeben darfst du nichts, denn Cannabis aus dem Eigenanbau darf nach Paragraf 9 KCanG nicht an Dritte gehen. Legal bleibt nach unserer Lesart nur, weniger zu ernten oder den Ueberschuss zu vernichten.

Wie das Trockengewicht frischer Ware im Ernstfall bestimmt wird, regelt das Gesetz nicht. Die uebrigen Anbau-Fallen von der Pflanzenzahl bis zur Sicherungspflicht sammelt unser Beitrag Anbau in der Wohnung: 3 Pflanzen, 7 Fallen.

Falle 4: Haschisch zaehlt voll mit

Haschisch ist kein Sonderfall, sondern Cannabis im Sinne des Gesetzes. Eine Besonderheit gibt es trotzdem: Die Trocknungsregel nennt nur Blueten, bluetennahe Blaetter und sonstiges Pflanzenmaterial - Harz erwaehnt sie nicht. Fuer Haschisch zaehlt nach dem Wortlaut also schlicht sein Gewicht. Und beides wird addiert: 20 Gramm Marihuana und 10 Haschisch in der Tasche sind zusammen 30 - und damit bereits eine Ordnungswidrigkeit.

Auf die Staerke kommt es bei den Grenzen nicht an. Die erlaubten Mengen sind nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 24. April 2024, 4 StR 50/24) unabhaengig vom THC-Anteil, die Grenze zwischen straflos und strafbar haengt allein am Bruttogewicht. Wie weit das reicht, zeigt der Fall vor dem Kammergericht: 45,06 Gramm Haschisch mit einem THC-Anteil von gut 30 Prozent waren dort erlaubt, weil der Ort als gewoehnlicher Aufenthalt galt - dazu unten mehr.

Der Wirkstoff zaehlt erst jenseits der Strafbarkeitsgrenze. Dort kann eine „nicht geringe Menge“ einen besonders schweren Fall begruenden, und starkes Haschisch erreicht diese Schwelle mit weniger Gewicht als mildes Marihuana. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts zum Schwarzmarkt, die das Bundesgesundheitsministerium wiedergibt, lag der durchschnittliche THC-Gehalt 2024 bei Cannabisharz bei circa 26 Prozent, bei Blueten bei 14,8 Prozent.

Wie viel sind 50 Gramm? Warum Augenmass nicht reicht

Wie sieht die erlaubte Menge aus, wie gross ist der Beutel? Eine belastbare amtliche Umrechnung von Gewicht in Volumen haben wir nicht gefunden - und das hat einen Grund. Blueten unterscheiden sich je nach Sorte, Feuchte und Verarbeitung in ihrer Dichte. Das Gesetz misst deshalb nicht in Beuteln oder Glaesern, sondern ausschliesslich nach Gewicht.

Im Ernstfall wird gewogen, im Strafverfahren spielt zusaetzlich der Wirkstoffgehalt eine Rolle. Gerichtsentscheidungen nennen Mengen auf die Hundertstel genau, etwa die 45,06 Gramm aus dem Fall vor dem Kammergericht. Wer nach Augenmass schaetzt, kann sich leicht vertun - und schon kleine Abweichungen entscheiden zwischen erlaubt, Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Dazu kommt: Paragraf 36 KCanG erfasst ausdruecklich auch fahrlaessiges Handeln. Ein Schaetzfehler schuetzt also nicht vor dem Bussgeld. Wer nahe an einer Grenze liegt, verlaesst sich besser nicht auf sein Gefuehl, sondern haelt Abstand. Warum das Auge beim Gewicht taeuscht, zeigt am Beispiel von Aromablueten unser Beitrag CBD Blueten Gewicht: 5 clevere Checks.

Wohnsitz und gewoehnlicher Aufenthalt: was das Gesetz meint

Ob 25 oder 50 Gramm gelten, entscheidet der Ort. Das KCanG definiert beide Begriffe selbst. Wohnsitz ist der Ort, an dem du seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung unter Umstaenden innehast, die darauf schliessen lassen, dass du sie beibehaeltst und benutzt. Gewoehnlicher Aufenthalt ist der Ort, an dem du nicht nur voruebergehend verweilst; bei mindestens sechs Monaten am Stueck wird das angenommen, kurze Unterbrechungen schaden nicht.

Die Sechs-Monats-Schwelle beim Wohnsitz hat der Gesundheitsausschuss auf Anregung des Bundesrates eingefuegt. Ziel war, Menschen auszuschliessen, die nur voruebergehend in Deutschland sind (Drucksache 20/10426, Seite 123). Der Ausschuss ging davon aus, dass auch der gewoehnliche Aufenthalt sechs Monate voraussetzt. Was nach einem Umzug innerhalb Deutschlands in den ersten Monaten fuer die neue Wohnung gilt, sagt das Gesetz nicht ausdruecklich.

Wie weit der Begriff reichen kann, zeigt das bereits erwaehnte Urteil des Kammergerichts Berlin vom 28. Mai 2025 (5 ORs 17/25). Fuer einen Strafgefangenen mit mehrjaehriger Haftstrafe war der Haftraum sein gewoehnlicher Aufenthalt. Massgeblich seien die tatsaechlichen Verhaeltnisse, nicht eine Wohnung im engeren Sinn. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte das im Ergebnis anders gesehen, hoechstrichterlich entschieden ist die Frage nicht. Und die Anstalt kann Cannabis per Hausordnung trotzdem verbieten.

Falle 5: Das Auto ist kein Zuhause

Im Auto, im Zug, am Arbeitsplatz oder im Hotel bist du nach diesen Definitionen nicht an deinem Wohnsitz. Dort gilt die 25-Gramm-Grenze, und oberhalb von 30 Gramm beginnt das Strafrecht. Das Auto ist keine Wohnung, und ein Hotelzimmer fuer ein paar Naechte ist ein voruebergehender Aufenthalt. Beides ergibt sich aus dem Wortlaut, eigene Gerichtsentscheidungen dazu haben wir nicht gefunden.

Besonders tueckisch ist der Umzug. Wer einen Vorrat von 45 Gramm in die neue Wohnung bringt, ist waehrenddessen unterwegs - und liegt damit ueber der Strafbarkeitsschwelle fuer Orte ausserhalb des Wohnsitzes. Eine Transportausnahme fuer Privatpersonen sieht das Gesetz nicht vor. Paragraf 3 Absatz 3 erlaubt einen Besitz ueber die kleine Menge hinaus zum Transport nur im Rahmen von Paragraf 22, also fuer Anbauvereinigungen.

Am Arbeitsplatz koennen zusaetzlich betriebliche Regeln gelten, das Bundesgesundheitsministerium nennt etwa Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur Suchtpraevention. Und eine Ausnahme kennt das Gesetz ausdruecklich: In militaerischen Bereichen der Bundeswehr gilt keine der Erlaubnisse aus Paragraf 2 Absatz 3. Dort ist schon der Besitz nach Paragraf 36 eine Ordnungswidrigkeit.

Zweitwohnung und Gartenlaube: die Grauzonen

Bei einer Zweitwohnung schliesst der Wortlaut nicht aus, dass sie ein weiterer Wohnsitz ist - wenn du sie seit mindestens sechs Monaten innehast und erkennbar beibehaeltst und nutzt. Eine Entscheidung dazu haben wir nicht gefunden. Sicher ist nur die Obergrenze: Die erlaubte Summe ueber alle Orte steigt dadurch nicht, und auf der Fahrt zwischen den Wohnungen gilt die 25-Gramm-Grenze.

Noch unklarer ist der Kleingarten. Die Begruendung des Regierungsentwurfs zaehlt Gaerten, Kleingaerten, Wochenendhaeuser und Ferienwohnungen ausdruecklich zum Begriff der Wohnung - allerdings bei der Definition des privaten Eigenanbaus (im Bundestag Drucksache 20/8704, Seite 92). Das Bundeskleingartengesetz verlangt dagegen, dass eine Laube nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist.

Ob die Laube deshalb als Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt fuer die groessere Menge taugt, hat nach unserer Recherche kein Gericht entschieden. Wer auf Nummer sicher gehen will, rechnet dort nur mit der 25-Gramm-Grenze. Pachtvertrag und Gartenordnung koennen zudem eigene Regeln enthalten.

Falle 6: Das Toleranzband ist kein Freibrief

Zwischen erlaubt und strafbar liegt ein schmaler Bereich: mehr als 25 bis 30 Gramm unterwegs und insgesamt mehr als 50 bis 60. Der Gesetzgeber wollte geringfuegige Ueberschreitungen aus Gruenden der Verhaeltnismaessigkeit nicht als Straftat behandeln (Drucksache 20/10426, Seite 137). Erlaubt ist der Besitz deshalb aber nicht: Er bleibt verboten und ist eine Ordnungswidrigkeit.

Der Rahmen reicht nach Paragraf 36 bis 30.000 Euro, geahndet wird auch Fahrlaessigkeit. Was die Laender tatsaechlich verlangen und wie ein Verfahren ablaeuft, steht in unserem Cannabis-Bussgeld-Katalog. Oberhalb von 30 beziehungsweise 60 Gramm droht nach Paragraf 34 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Faellen drei Monate bis fuenf Jahre.

Zwei Punkte machen das Band zusaetzlich riskant. Erstens die Einziehung, dazu gleich mehr. Zweitens kann die Staatsanwaltschaft bei Vergehen nach Paragraf 34 zwar nach Paragraf 35a KCanG von der Verfolgung absehen, wenn es nur um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch geht und weitere Voraussetzungen erfuellt sind. Was „gering“ ist, definiert das Gesetz aber nicht - und einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Nicht geringe Menge: 7,5 Gramm THC - nach Abzug

Fuer den besonders schweren Fall nennt Paragraf 34 Absatz 3 unter anderem eine Straftat, die sich auf eine „nicht geringe Menge“ bezieht. Den Grenzwert hat der Bundesgerichtshof am 18. April 2024 auf 7,5 Gramm THC festgesetzt (1 StR 106/24), wie seine Pressemitteilung zusammenfasst. Gemeint ist der Wirkstoff, nicht das Gewicht der Blueten.

Bei Besitz, Anbau und Erwerb rechnet der BGH aber nicht mit der Gesamtmenge. Nach Beschluessen des 6., 4. und 1. Strafsenats bleibt beim Besitz die nicht strafbare Menge von 30 beziehungsweise 60 Gramm ausser Betracht, geprueft wird nur der Wirkstoff im Rest. Der 6. Strafsenat hat das am 30. April 2024 (6 StR 536/23) vorgerechnet: Bei Haschisch mit 22,5 Prozent THC waere die Grenze erst ab rund 93 Gramm Gesamtbesitz erreicht.

Beim Handeltreiben zieht der BGH dagegen nichts ab. Fuer den privaten Vorrat heisst das: Die nicht geringe Menge ist kein Thema des Toleranzbands, sondern erst deutlich darueber - dort aber ein ernstes.

Einziehung: Der erlaubte Teil ist nicht geschuetzt

Naheliegend klingt: Eingezogen wird nur der Ueberschuss. Der Grosse Senat fuer Strafsachen sieht das anders. Eine Teilmenge zum Eigenkonsum, die fuer sich genommen die erlaubten Mengen wahrt, muss bei der Einziehung nicht ausgenommen werden. Ist jemand nur wegen Besitzes strafbar, darf nach dem Beschluss vom 3. Februar 2025 das gesamte Cannabis eingezogen werden.

Das gilt auch fuer getrennt aufbewahrte Portionen, wenn sie zusammen die Strafbarkeitsgrenze ueberschreiten. Das Gericht muss allerdings die Verhaeltnismaessigkeit pruefen und kann im Einzelfall nur einen Teil einziehen. Nach dem Wortlaut von Paragraf 37 KCanG ist die Einziehung auch bei Ordnungswidrigkeiten moeglich. Ob Behoerden im Bussgeldverfahren genauso streng vorgehen, hat der BGH in diesem Beschluss nicht entschieden.

Erwerb und Club: Tages- und Monatsgrenzen

Neben dem Besitz kennt das Gesetz Grenzen fuer den Erwerb. Strafbar ist nach Paragraf 34, wer mehr als 25 Gramm pro Tag oder mehr als 50 pro Kalendermonat erwirbt oder entgegennimmt. Fuer Anbauvereinigungen spiegelt Paragraf 19 KCanG diese Werte: Mitglieder ab 21 erhalten hoechstens 25 am Tag und 50 im Monat.

Einen Monatsvorrat auf einmal abzuholen, ist im Club also nicht vorgesehen. Wie Mitgliedschaft und Weitergabe im Verein funktionieren, erklaert unser Beitrag Mitglied im Cannabis-Club: 7 kluge Fakten. Welche legalen Bezugswege es ueberhaupt gibt, beantwortet Cannabis legal kaufen: 7 klare Antworten.

Falle 7: Unter 21 gelten Sonderregeln

Unter 18 gibt es keine erlaubte Menge. Die Ausnahmen in Paragraf 2 Absatz 3 gelten nur fuer Volljaehrige, fuer Minderjaehrige ist jeder Besitz verboten. Laut Bundesgesundheitsministerium handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches Verbot: Die zustaendige Behoerde stellt das Cannabis sicher, verwahrt und vernichtet es.

Hinzu kommt die Fruehintervention nach Paragraf 7 KCanG. Die Polizei- und Ordnungsbehoerde muss die Sorgeberechtigten informieren und bei gewichtigen Anhaltspunkten fuer eine Gefaehrdung auch die Jugendhilfe. Oberhalb von 30 beziehungsweise 60 Gramm machen sich laut Ministerium auch Jugendliche strafbar. Fuer sie gelten dann nach der Gesetzesbegruendung die Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes.

Zwischen 18 und 21 gelten beim Besitz dieselben Grenzen wie fuer alle Erwachsenen. Die Unterschiede liegen beim Club: Heranwachsende erhalten hoechstens 25 am Tag und 30 Gramm im Monat, mit hoechstens 10 Prozent THC. Alle Sonderregeln fuer diese Altersgruppe stehen in unserem Beitrag Cannabis unter 21: 6 strenge Sonderregeln.

CBD-Blueten: warum die Grammgrenzen hier nicht greifen

Fuer CBD-Blueten aus Nutzhanf gelten die Besitzmengen aus Paragraf 3 nicht - vorausgesetzt, sie erfuellen die Nutzhanf-Definition. Paragraf 1 nimmt CBD und Nutzhanf ausdruecklich vom Cannabisbegriff aus. Nutzhanf setzt zertifizierte EU-Sorten oder hoechstens 0,3 Prozent THC voraus und zusaetzlich einen Verkehr zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschliessen.

Was diese Voraussetzungen fuer Grenzwert und Menge bedeuten, erklaert unser Beitrag THC-Grenzwert und Besitzmenge bei CBD. Unsere CBD Blueten sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt. Weil sie THC-Blueten aeusserlich aehneln, gehoeren Rechnung und Laborzertifikat dazu. Warum das bei Kontrollen zaehlt, zeigt unser Beitrag zur Hausdurchsuchung wegen Cannabis.

Die 7 Fallen im Ueberblick

  • Falle 1: 25 plus 50 Gramm sind nicht 75 - die Gesamtmenge bleibt bei 50, oberhalb von insgesamt 60 beginnt das Strafrecht.
  • Falle 2: Pro Person heisst nicht pro WG - jede Teilmenge muss einer Person zuzuordnen und vor Dritten geschuetzt sein.
  • Falle 3: Trockengewicht statt Erntegewicht - die Obergrenze gilt fuer die getrocknete Ware, den Ueberschuss darfst du nicht weitergeben.
  • Falle 4: Haschisch zaehlt voll mit - Harz und Blueten werden addiert, die Staerke spielt fuer die Grenzen keine Rolle.
  • Falle 5: Das Auto ist kein Zuhause - unterwegs, im Hotel und beim Umzug gilt die 25-Gramm-Grenze.
  • Falle 6: Das Toleranzband ist kein Freibrief - bis 30 beziehungsweise 60 Gramm droht ein Bussgeld, darueber Strafe, und eingezogen werden kann die ganze Menge.
  • Falle 7: Unter 21 gelten Sonderregeln - unter 18 ist jeder Besitz verboten, bis 21 begrenzt der Club auf 30 Gramm im Monat.

Haeufige Fragen zu 25 und 50 Gramm

Gilt die 50-Gramm-Grenze pro Person oder pro Haushalt?

Pro Person. Paragraf 3 erlaubt den Besitz „Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, das Bundesgesundheitsministerium nennt die Hoechstmenge pro Erwachsenem. In einer Wohnung mit zwei Erwachsenen koennen also bis zu 100 Gramm legal sein, wenn jede Menge klar einer Person zugeordnet und vor dem Zugriff Dritter geschuetzt ist.

Darf ich unterwegs 25 Gramm haben und zu Hause noch 50?

Nein. Die insgesamt besessene Menge darf 50 Gramm nicht uebersteigen. Wer 25 bei sich traegt, darf zu Hause hoechstens noch 25 haben. Zusammen 75 laegen ueber der Strafbarkeitsgrenze von insgesamt 60 und waeren damit eine Straftat.

Was passiert bei mehr als 25 Gramm unterwegs?

Mehr als 25 bis einschliesslich 30 Gramm sind eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeldrahmen bis 30.000 Euro. Hast du mehr als 30 an einem Ort, der nicht dein Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt ist, ist das eine Straftat. In beiden Faellen kann das Cannabis eingezogen werden. Details zu den Bussgeldern stehen im Beitrag Cannabis-Bussgeld 2026.

Was gilt, wenn meine Ernte mehr als 50 Gramm ergibt?

Massgeblich ist das Gewicht nach dem Trocknen. Getrocknet duerfen es am Wohnsitz hoechstens 50 Gramm sein, darueber beginnt der Bussgeldbereich und oberhalb von 60 das Strafrecht. Weitergeben ist verboten. Eine ausdrueckliche Vernichtungspflicht nennt das Gesetz nicht; als legaler Weg bleibt nach unserer Lesart nur, weniger zu ernten oder den Ueberschuss zu vernichten.

Zaehlt Haschisch genauso wie Blueten?

Ja. Haschisch ist als Harz der Cannabispflanze Cannabis im Sinne des Gesetzes. Blueten und Haschisch werden zusammengerechnet, und die Grenzen haengen am Gewicht, nicht am THC-Gehalt. Die Trocknungsregel nennt nach dem Wortlaut nur Pflanzenmaterial, nicht das Harz.

Wie viel sind 50 Gramm Cannabis?

Eine verlaessliche Umrechnung in Volumen haben wir nicht gefunden, weil Dichte und Feuchte schwanken. Das Gesetz misst nach Gewicht, und im Verfahren wird gewogen. Wer seine Menge nur schaetzt, riskiert ein Bussgeld, denn Paragraf 36 erfasst auch Fahrlaessigkeit.

Duerfen 16- oder 17-Jaehrige eine kleine Menge besitzen?

Nein. Fuer Minderjaehrige gibt es keine erlaubte Menge. Die Behoerde stellt das Cannabis sicher und informiert die Sorgeberechtigten, bei gewichtigen Hinweisen auf eine Gefaehrdung auch die Jugendhilfe. Ab 18 gelten dieselben Besitzgrenzen wie fuer alle Erwachsenen, im Club bis 21 aber hoechstens 30 Gramm im Monat.

Zaehlen CBD-Blueten zur Besitzmenge?

Nicht, wenn sie die Nutzhanf-Definition aus Paragraf 1 KCanG erfuellen, denn dann sind sie kein Cannabis im Sinne des Gesetzes. Dazu gehoert neben zertifizierten EU-Sorten oder dem THC-Grenzwert auch der Ausschluss eines Missbrauchs zu Rauschzwecken. Unsere Aromablueten sind nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt.

Fazit: Es zaehlt die Summe, nicht das Gefuehl

25 und 50 Gramm sind keine zwei Toepfe, sondern eine Gesamtgrenze pro Person - gemessen nach dem Trocknen, unabhaengig von der Staerke und abhaengig vom Ort. Wer das verinnerlicht, umgeht die typischen Fallen: keine Addition von Taschen- und Schrankmenge, kein gemeinsames Glas in der WG, kein Umzug mit vollem Vorrat.

Offen bleiben Grauzonen wie Kleingarten, Zweitwohnung oder die Zurechnung gemeinsamer Vorraete. Hier hilft kein Bauchgefuehl, sondern ein Sicherheitsabstand zur Grenze - und im Ernstfall anwaltlicher Rat. Fuer CBD-Aromablueten aus Nutzhanf gelten die Grammgrenzen nicht, Belege solltest du trotzdem aufbewahren.

Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Fuer verbindliche Auskuenfte zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwaeltin oder einen Rechtsanwalt. Unsere Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt.