Cannabis per Post: 7 knifflige Versandfragen

Titelbild: Cannabis per Post – 7 knifflige Versandfragen

Ein Briefchen zum Geburtstag des besten Freundes, das Mitbringsel aus dem Urlaub, das man sich lieber nachschicken laesst, oder die Monatsmenge vom eigenen Club an die Haustuer: Seit dem 1. April 2024 fragen sich viele, ob Cannabis per Post inzwischen erlaubt ist. Fuer Konsumcannabis faellt die Antwort klar aus. Trotzdem steckt der Teufel im Detail, denn neben dem privaten Versand gibt es die Apotheke, Samen und Stecklinge, Pakete aus dem Ausland und die Frage, was die Post mit einer verdaechtigen Sendung machen darf.

Dieser Ratgeber buendelt die verstreuten Antworten in sieben Versandfragen. Grundlage sind der Wortlaut von Konsumcannabisgesetz, Medizinal-Cannabisgesetz, Postgesetz, Strafprozessordnung und Zollverwaltungsgesetz, die Gesetzesbegruendung aus dem Bundestag sowie Angaben von Bundesgesundheitsministerium, Bundesregierung und Zoll. Wo das Gesetz eine Frage nicht ausdruecklich beantwortet, sagen wir das offen.

Vorweg zur Einordnung: GreenLeafCBD verschickt keine THC-Produkte. Unsere CBD-Aromablueten und unser CBD-Hasch stammen aus EU-Nutzhanf, und Nutzhanf nimmt das Konsumcannabisgesetz ausdruecklich vom Cannabisbegriff aus. Wie der Versand dieser Aroma- und Sammlerprodukte ablaeuft, erklaert ein eigener Abschnitt weiter unten.

Infografik Cannabis per Post: Versandverbote, erlaubte Wege mit Regeln und der legale Versand von CBD-Aromablueten aus dem Shop

Die Ausgangslage: Das KCanG verbietet erst einmal alles

Das Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG, beginnt mit einem umfassenden Verbot. Paragraf 2 Absatz 1 KCanG zaehlt zwoelf Umgangsformen auf. Fuer den Weg per Post sind vor allem vier wichtig: Cannabis einzufuehren oder auszufuehren (Nummer 5), es abzugeben oder weiterzugeben (Nummer 7), es sonst in den Verkehr zu bringen (Nummer 10) und es zu erwerben oder entgegenzunehmen (Nummer 12).

Erst Absatz 3 macht Ausnahmen fuer Erwachsene ab 18: den Besitz in den Grenzen von Paragraf 3, den privaten Eigenanbau nach Paragraf 9 und den gemeinschaftlichen Eigenanbau samt Weitergabe und Entgegennahme in Anbauvereinigungen. Eine Ausnahme fuer das Verschicken unter Privatleuten steht dort nicht. Das Bundesgesundheitsministerium fasst es in seinen Fragen und Antworten knapp zusammen: „Versand, Lieferung und Onlinehandel von Cannabis bleiben verboten.“

Wichtig ist der Unterschied zwischen verboten und strafbar. Nicht jeder Verstoss gegen Paragraf 2 ist automatisch eine Straftat. Welche Handlungen bestraft werden, regelt Paragraf 34 KCanG, manche Verstoesse sind nur Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 36. Fuer die sieben Fragen heisst das: Es kommt darauf an, wer was per Post verschickt, an wen und von wo nach wo.

Warum der Gesetzgeber keinen Versand per Post wollte

Die Begruendung steht im Regierungsentwurf zum Cannabisgesetz, der Bundestags-Drucksache 20/8704. Zur Weitergabe in Anbauvereinigungen heisst es dort, Cannabis werde ausschliesslich bei persoenlicher Anwesenheit des Mitglieds in den Raeumen der Vereinigung weitergegeben. So solle sichergestellt sein, dass Informationen zur Praevention und Hinweise auf Beratungsangebote auch wahrgenommen werden koennen.

Dann wird der Entwurf deutlich: „Versand und Lieferung von Cannabis werden explizit ausgeschlossen.“ Ein Bezug fuer Dritte sei verboten, und das Handelsverbot umfasse auch Fernabsatz und Internethandel (BT-Drs. 20/8704, S. 116). Bei Stecklingen nennt die Begruendung einen praktischen Grund: Sie eigneten sich nicht fuer einen Transport (S. 117).

Unumstritten war das nicht: Laut Begruendung der Stellungnahme des Bundesrates eroeffne die Einstufung des Club-Versands als blosse Ordnungswidrigkeit einem illegalen Versandmarkt viele Moeglichkeiten (S. 171). Dabei ist es im geltenden Paragraf 36 KCanG geblieben.

Frage 1: Darf ich Cannabis per Post an Freunde schicken?

Nein. Wer Cannabis in einen Umschlag oder Karton packt und an einen Freund schickt, gibt es weiter - und genau das verbietet Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 7 KCanG. Strafbar ist das nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 7 KCanG: Wer Cannabis entgegen dem Verbot ab- oder weitergibt, dem drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Eine Mindestmenge nennt die Vorschrift nicht, anders als beim Besitz oder beim Erwerb.

Ob der Freund erwachsen ist oder du nichts dafuer verlangst, aendert daran nichts. Auch Cannabis aus dem eigenen Anbau ist kein Ausweg: Nach Paragraf 9 Absatz 2 KCanG darf es nicht an Dritte weitergegeben werden. Und der Versuch ist ebenfalls strafbar, denn Paragraf 34 Absatz 2 erfasst die Faelle der Nummern 3 bis 16 und damit auch das Weitergeben. Bleibt das Paket unterwegs haengen, ist die Sache also nicht automatisch erledigt.

Haerter wird es in besonders schweren Faellen nach Absatz 3, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fuenf Jahren. In der Regel liegt ein solcher Fall unter anderem vor, wenn jemand gewerbsmaessig handelt, wenn sich die Tat auf eine nicht geringe Menge bezieht oder wenn eine Person ueber 21 Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab- oder weitergibt. Wer ueber 21 ist und eine Person unter 18 dazu bestimmt, Cannabis einzufuehren, weiterzugeben oder damit Handel zu treiben, dem droht nach Absatz 4 sogar Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in minder schweren Faellen drei Monate bis fuenf Jahre.

Oft uebersehen: Paragraf 35a KCanG erlaubt der Staatsanwaltschaft, bei geringer Schuld und einer geringen Menge zum Eigenverbrauch von der Verfolgung abzusehen. Die Vorschrift nennt unter anderem Einfuhr, Erwerb und Besitz - das Ab- oder Weitergeben nennt sie nicht. Wo die erlaubten Grenzen beim Besitz verlaufen, erklaert unser Beitrag 25 oder 50 Gramm? 7 fiese Besitz-Fallen.

Frage 2: Darf mein Cannabis-Club mir etwas per Post schicken?

Nein. Fuer Anbauvereinigungen ist das Verbot sogar woertlich formuliert. Paragraf 19 Absatz 4 KCanG sagt in zwei Saetzen: Mitglieder duerfen Cannabis, das sie vom Club erhalten haben, nicht an Dritte weitergeben. Und: „Der Versand und die Lieferung von Cannabis sind verboten.“ Weitergegeben wird nach Absatz 2 nur im befriedeten Besitztum des Clubs, bei gleichzeitiger persoenlicher Anwesenheit beider Mitglieder und nach Ausweiskontrolle.

Verstoesst ein Club dagegen, ist das nach Paragraf 36 Absatz 1 Nummer 18 KCanG eine Ordnungswidrigkeit, die nach Absatz 2 mit einer Geldbusse bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Fuer dich als Mitglied gilt: Auch was du legal im Club bekommen hast, darfst du nicht per Post an Partner, Freunde oder Familie weiterschicken.

Ein Umweg ueber Dritte funktioniert ebenfalls nicht. Ein anderes Mitglied kann nicht fuer dich abholen, weil die Weitergabe deine persoenliche Anwesenheit verlangt. Einen Lieferdienst des Clubs bis an die Haustuer kennt das Gesetz nicht, und auch die Post darf hier nicht als Bote einspringen. Mehr zum Vereinsleben steht in Mitglied im Cannabis-Club: 7 kluge Fakten.

Frage 3: Darf die Apotheke Medizinalcannabis per Post liefern?

Ja, mit Rezept - und das ist der wichtigste Unterschied zum Konsumcannabis. Medizinalcannabis faellt nicht unter das KCanG, sondern unter das Medizinal-Cannabisgesetz. Nach dessen Paragraf 3 Absatz 2 darf es an Endverbraucherinnen und Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden. Ein Versandverbot enthaelt das geltende Gesetz nicht.

Verschicken darf allerdings nur eine Apotheke mit Versanderlaubnis nach Paragraf 11a ApoG. Sie muss unter anderem an die vom Besteller benannte Person ausliefern, eine Sendungsverfolgung unterhalten und eine Transportversicherung abschliessen. Fuer verschreibungspflichtige Arzneimittel verlangt Paragraf 17 Absatz 2a ApBetrO zusaetzlich eine schriftliche oder elektronische Empfangsbestaetigung, ausgeliefert wird an den Haushalt des Bestellers oder an namentlich benannte Personen.

Was du als Patientin oder Patient erhalten hast, darfst du nicht einfach selbst per Post weiterschicken. Wer Medizinalcannabis ohne Erlaubnis und ohne gesetzliche Ausnahme abgibt, macht sich nach Paragraf 25 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d MedCanG strafbar. Die Ausnahme fuer Patienten in Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 MedCanG erfasst nur die Ein- und Ausfuhr als Reisebedarf. Was dafuer an Papieren noetig ist, erklaert unser Beitrag Reisen mit Cannabis: 6 strenge Pflichten.

Botendienst und Versandverbot: der Stand im Oktober 2026

Neben dem Versand gibt es den Botendienst. Nach Paragraf 17 Absatz 2 ApBetrO duerfen Apotheken Arzneimittel durch eigene Boten auch ohne Versanderlaubnis zustellen. Hat die Verschreibung vor der Auslieferung nicht in der Apotheke vorgelegen, muss pharmazeutisches Personal liefern - ausdruecklich auch bei Medizinalcannabis -, und die Verschreibung ist spaetestens bei der Aushaendigung zu uebergeben.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3061) waere die Abgabe von Blueten an Endverbraucher im Wege des Versandes nicht mehr zulaessig. Immobile Patientinnen und Patienten koennten laut Begruendung ueber den Botendienst beliefert werden. Beschlossen ist das nicht: Auf DIP, der Datenbank des Bundestags, steht der Vorgang am 12. Oktober 2026 auf „Ueberwiesen“, letzter Schritt war die erste Beratung am 18. Dezember 2025.

Bis ein Gesetz verkuendet ist, gilt das bisherige Recht: Versand per Post mit Erlaubnis und Rezept. Mehr zu Rezept, Preisen und Versandapotheken steht in Cannabis aus der Apotheke: 7 spannende Fakten.

Frage 4: Was gilt fuer Pakete aus dem Ausland?

Wer sich Cannabis aus dem Ausland per Post schicken laesst, bewegt sich im Bereich der Einfuhr. Sie ist nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 5 KCanG verboten und nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 5 strafbar - ohne Mindestmenge, und nach Absatz 2 schon im Versuch. Darauf, dass die Ware im Herkunftsland legal verkauft wurde, kommt es nicht an.

Das zeigt auch eine Antwort der Bundesregierung vom 14. April 2026 auf eine Kleine Anfrage zu Cannabis-Sendungen aus den USA. Cannabis aus den USA werde hauptsaechlich aus Bundesstaaten eingefuehrt, in denen es legalisiert ist. Die Einfuhr zu anderen als medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken sei verboten. Eine Statistik, wie oft Cannabis aus den USA per Post oder Paketdienst aufgegriffen wird, liege nicht vor.

Auch innerhalb der EU gibt es keinen Freifahrtschein. Das Hauptzollamt Potsdam stellte im Juni 2024 bei Kontrollen eines Paketdienstleisters knapp 3,2 Kilogramm Cannabisblueten in einer Sendung aus Italien sicher und leitete laut Pressemitteilung vom 5. Juli 2024 ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoss gegen das KCanG ein. Bannbruch begeht nach Paragraf 372 AO, wer Gegenstaende entgegen einem Verbot einfuehrt, ausfuehrt oder durchfuehrt.

Bei kleinen Mengen zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft nach Paragraf 35a KCanG unter weiteren Voraussetzungen von der Verfolgung absehen, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Welche Fallen bei Coffeeshop und Urlaub lauern, beschreibt unser Beitrag Cannabis legal kaufen: 7 klare Antworten.

Und ins Ausland? Ausfuhr und Durchfuhr per Post

Der Weg hinaus ist genauso versperrt. Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 5 KCanG verbietet auch die Ausfuhr, Nummer 6 die Durchfuhr. Beides ist nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 5 und 6 strafbar, der Versuch ebenfalls. Wer also Cannabis per Post an Bekannte in einem anderen Land schickt, verstoesst gegen das deutsche Ausfuhrverbot - unabhaengig davon, was am Zielort gilt.

Dazu kommt das Recht des Ziellandes. Auch auf dem Weg hinaus darf der Zoll eingreifen: Nach Paragraf 2 Absatz 6 KCanG kann er Waren sicherstellen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Cannabis verbotswidrig in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht worden ist oder werden soll. Die Kosten traegt der Verantwortliche.

Was der Zoll mit verdaechtigen Sendungen macht

Wie der Zoll an Sendungen der Post und anderer Paketdienste kommt, regelt das Zollverwaltungsgesetz. Nach Paragraf 5 Absatz 1 ZollVG muessen Postdienstleister Sendungen der Zollstelle spaetestens am naechsten Werktag anzeigen und auf Verlangen vorlegen, wenn zureichende tatsaechliche Anhaltspunkte dafuer bestehen, dass damit gegen Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbote verstossen wird. Das Brief- und Postgeheimnis wird dadurch ausdruecklich eingeschraenkt.

Paragraf 10 Absatz 4 ZollVG verpflichtet Postdienstleister ausserdem, Zollbediensteten Zutritt zu ihren Betriebsraeumen zu gewaehren. Dort duerfen diese stichprobenweise oder risikoorientiert kontrollieren, auch bei Waren, die zwischen Mitgliedstaaten der EU befoerdert werden, und ausgewaehlte Sendungen oeffnen und pruefen. Laut der Antwort der Bundesregierung setzt der Zoll bei Postkontrollen unter anderem Roentgentechnik und Spuerhunde ein.

Wie das praktisch aussieht, zeigt eine Pressemitteilung des Hauptzollamts Stralsund vom 9. Maerz 2026: Bei risikoorientierten Kontrollen eines Paketdienstleisters fand der Zoll in mehreren Sendungen aus Spanien mehr als 86 Kilogramm Marihuana. Zwei Personen wurden beim Abholen im Verteilzentrum festgenommen. Gegen Absender und Empfaenger der Sendungen wurden jeweils Steuerstrafverfahren wegen Verdachts eines Verstosses gegen das KCanG eingeleitet. Fuer alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Frage 5: Bekomme ich Samen und Stecklinge per Post?

Bei Samen lautet die Antwort ja, mit Einschraenkungen. Samen sind Vermehrungsmaterial und kein Cannabis im Sinne des KCanG. Nach Paragraf 4 Absatz 1 KCanG ist der Umgang mit ihnen erlaubt, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Die Einfuhr zum Eigenanbau ist nach Absatz 2 aber nur aus Mitgliedstaaten der EU erlaubt. Das Bundesgesundheitsministerium haelt den Erwerb ueber das Internet und den Versand nach Deutschland ausdruecklich fuer zulaessig.

Kommen Samen aus einem Drittstaat, koennen sie nach Paragraf 4 Absatz 4 sichergestellt werden. Die verbotene Einfuhr ist nach Paragraf 36 Absatz 1 Nummer 3 KCanG eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbusse bis zu 30.000 Euro. Anbauvereinigungen duerfen Samen aus eigenem Anbau laut Bundesgesundheitsministerium und Gesetzesbegruendung innerhalb Deutschlands auch per Post an Mitglieder, Nichtmitglieder und andere Clubs versenden. Der Wortlaut von Paragraf 20 Absatz 1 verlangt allerdings fuer jede Weitergabe die persoenliche Anwesenheit - wie beides zusammenpasst, sagt das Gesetz nicht ausdruecklich.

Bei Stecklingen ist die Lage eindeutig: „Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten“, heisst es in Paragraf 20 Absatz 5 KCanG. Ein Verstoss ist nach Paragraf 36 Absatz 1 Nummer 21 ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis zu 30.000 Euro. Stecklinge gibt es deshalb nur persoenlich beim Club. Mehr dazu steht in Cannabis Samen kaufen: 7 klare Regeln.

Frage 6: Packstation, Nachbar, Abholschein - wer empfaengt rechtlich?

Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 12 KCanG verbietet, Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen. Strafbar ist das nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 12 erst, wenn jemand mehr als 25 Gramm pro Tag oder mehr als 50 Gramm pro Kalendermonat erwirbt oder entgegennimmt. Wer das Paket annimmt, wer es bestellt hat und wem es gehoert, sind drei verschiedene Fragen - eigene Regeln fuer Sendungen per Post enthaelt das KCanG dazu nicht.

Das Postgesetz kennt den Ersatzempfaenger: Nach Paragraf 3 Nummer 9 PostG sind das Personen, die in den Raeumen des Empfaengers anwesend sind, und unmittelbare Nachbarn. Kann ein Paket nicht zugestellt werden, soll es nach Paragraf 13 PostG moeglichst einem Ersatzempfaenger ausgehaendigt werden, soweit Absender oder Empfaenger nichts anderes bestimmt haben. Ob ein Nachbar, der einen verschlossenen Karton ahnungslos annimmt, Cannabis „entgegennimmt“, beantwortet der Normtext nicht.

Klar ist nur der Rahmen: Strafbar ist nach Paragraf 15 StGB grundsaetzlich nur vorsaetzliches Handeln, wenn das Gesetz fahrlaessiges Handeln nicht ausdruecklich mit Strafe bedroht. Genau das tut Paragraf 34 Absatz 5 KCanG aber unter anderem fuer die Nummern 3 bis 13, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wann jemand fahrlaessig handelt, haengt vom Einzelfall ab.

Bleibt ein Paket liegen, folgt der Weg festen Regeln: Nach Paragraf 13 Absatz 3 PostG wird der Empfaenger benachrichtigt, die Sendung liegt mindestens sieben Werktage zur Abholung bereit und geht danach an den Absender zurueck. Eine Packstation macht eine Bestellung nicht anonym. Nach Paragraf 99 Absatz 2 StPO koennen Ermittler von Postdienstleistern unter anderem Namen und Anschriften, Sendungsnummer, Zeit- und Ortsangaben und bei Abholstationen die persoenliche Postnummer verlangen.

Frage 7: Was duerfen Post, Zoll und Polizei mit deinem Paket machen?

Ausgangspunkt ist das Grundgesetz. Nach Artikel 10 GG sind das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich, Beschraenkungen duerfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Fuer die Post und andere Paketdienste konkretisiert diesen Schutz Paragraf 64 PostG, seit der Neufassung des Postgesetzes 2024 die zentrale Vorschrift zum Postgeheimnis.

Wer Postdienstleistungen erbringt, darf sich danach nicht ueber das erforderliche Mass hinaus Kenntnis vom Inhalt einer Sendung verschaffen. Ausnahmen gelten nur in engen Faellen, etwa um den Inhalt beschaedigter Sendungen zu sichern, den Empfaenger oder Absender einer unzustellbaren Sendung zu ermitteln oder koerperliche Gefahren abzuwenden. Ein Paketbote darf also nicht aus Neugier oeffnen.

Erfaehrt ein Mitarbeiter auf diesem Weg vom Inhalt, kann es ernst werden. Nach Paragraf 64 Absatz 5 PostG muss er die Sendung unverzueglich der Strafverfolgungsbehoerde vorlegen, wenn zureichende tatsaechliche Anhaltspunkte fuer eine Straftat bestehen. Die Liste nennt neben dem Betaeubungsmittelgesetz ausdruecklich Paragraf 34 KCanG und Paragraf 25 MedCanG. Das gilt bei der Deutschen Post wie bei jedem anderen Paketdienst.

Die Polizei braucht fuer den Zugriff auf Sendungen im Gewahrsam der Post eine Postbeschlagnahme nach Paragraf 99 StPO. Anordnen darf sie nach Paragraf 100 StPO nur das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft, deren Anordnung binnen drei Werktagen gerichtlich bestaetigt werden muss. Geoeffnet werden ausgelieferte Sendungen grundsaetzlich vom Gericht.

Fuehrt eine Spur zur Wohnung, kann eine Durchsuchung folgen. Welche Rechte du dann hast, erklaert unser Beitrag Hausdurchsuchung & Cannabis: 8 starke Rechte. Kommt Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft, ist anwaltliche Beratung der richtige erste Schritt.

Was Paketdienste in ihren AGB ausschliessen

Wer etwas mit der Post oder einem anderen Paketdienst verschickt, schliesst einen Vertrag. Die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von DHL fuer Pakete im Inland in der Fassung vom 1. Juli 2025 schliessen Sendungen von der Befoerderung aus, deren Inhalt, Befoerderung oder Lagerung gegen gesetzliche oder behoerdliche Verbote verstoesst. Eine Pflicht, Sendungen auf Verbotsgut zu pruefen, hat DHL nach den AGB nicht.

Fuer den Absender hat das Folgen: Er haftet nach den AGB fuer Schaeden, die DHL oder Dritten durch den Versand verbotener Gueter entstehen, bei Verbrauchern nur bei Verschulden. Die vertragliche Haftung von DHL fuer Verlust und Beschaedigung bezieht sich auf Sendungen, die nicht als Verbotsgut ausgeschlossen sind, und auch eine Transportversicherung deckt Schaeden an Verbotsgut nicht. Wer Cannabis per Post verschickt, steht also auch vertraglich ohne Schutz da.

Kurier, Bote, „Weed-Taxi“: kein legaler Lieferweg

Was fuer die Post gilt, gilt fuer jeden anderen Lieferweg. Wer Cannabis per Kurier, Fahrradbote oder Auto an Kunden bringt, treibt Handel und gibt ab. Beides ist nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 4 und 7 KCanG strafbar, gewerbsmaessiges Handeln ist in der Regel ein besonders schwerer Fall. Ein angeblich legales „Weed-Taxi“ kann es nach deutschem Recht nicht geben, weil das Gesetz keinen Verkauf von Konsumcannabis vorsieht.

Fuer Bestellende gilt: Der Erwerb aus einer solchen Quelle ist verboten, strafbar wird er ab mehr als 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Der Botendienst einer Apotheke ist etwas voellig anderes - er liefert Arzneimittel auf Verschreibung. Auch Bestellungen aus dem Darknet enden im Briefkasten - warum dort die Anonymitaet aufhoert, erzaehlt unser Beitrag Darknet und Cannabis: 7 bittere Wahrheiten.

Typische Irrtuemer beim Versand per Post

„Es ist doch nur ein Geschenk.“ Ob du Geld verlangst, spielt fuer Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 7 KCanG keine Rolle. Strafbar ist schon das Weitergeben, auch fuenf Gramm im Geburtstagsbrief mit der Post - eine Mindestmenge gibt es nicht.

„Ich schicke es mir nur selbst nach Hause.“ Wer im Urlaub gekauftes Cannabis per Post an die eigene Adresse in Deutschland schickt, fuehrt es ein. Dass Absender und Empfaenger dieselbe Person sind, aendert daran nichts. Auch Pakete aus EU-Staaten koennen bei Paketdienstleistern kontrolliert werden, wie die Faelle aus Potsdam und Stralsund zeigen.

„Mit Rezept darf ich verschicken.“ Das Rezept berechtigt dich, Medizinalcannabis in der Apotheke zu erwerben - nicht, es an andere abzugeben oder per Post weiterzugeben. Fuer die Abgabe ohne Erlaubnis sieht Paragraf 25 MedCanG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

„Das Paket wurde falsch zugestellt.“ Wer mit der Post unerwartet eine Sendung mit Cannabis erhaelt, die er nicht bestellt hat, sollte sie weder behalten noch weitergeben oder selbst an jemanden verschicken. Was du praktisch tun kannst, wenn ploetzlich Cannabis bei dir landet, beschreibt unser Beitrag Cannabis gefunden: 7 Regeln im Ernstfall.

Die 7 Versandfragen im Ueberblick

  • Frage 1: Cannabis per Post an Freunde ist strafbare Weitergabe, schon im Versuch.
  • Frage 2: Clubs duerfen weder versenden noch liefern.
  • Frage 3: Apotheken mit Versanderlaubnis liefern Medizinalcannabis gegen Rezept per Post.
  • Frage 4: Pakete aus dem Ausland sind Einfuhr - strafbar ohne Mindestmenge, auch aus der EU.
  • Frage 5: Samen aus EU-Staaten duerfen per Post kommen, Stecklinge nicht.
  • Frage 6: Eine Packstation macht eine Bestellung nicht anonym.
  • Frage 7: Post, Zoll und Polizei greifen nur auf gesetzlicher Grundlage in Sendungen ein.

CBD-Aromablueten per Post: legaler Versand aus dem Shop

Ganz anders ist die Lage bei CBD-Aromablueten. Das KCanG nimmt CBD und Nutzhanf ausdruecklich vom Cannabisbegriff aus (Paragraf 1 Nummer 8 Buchstabe b und d KCanG). Nutzhanf setzt nach Paragraf 1 Nummer 9 einen Verkehr zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken voraus, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschliessen, dazu zertifizierte EU-Sorten oder hoechstens 0,3 Prozent THC. Diese Grenze gilt schon seit dem 1. Januar 2023, das KCanG hat sie uebernommen.

Einen Ueberblick zum Nutzhanf bietet auch die Bundesanstalt fuer Landwirtschaft und Ernaehrung. Auf europaeischer Ebene hat der Gerichtshof der Europaeischen Union im Fall KanaVape mit Urteil vom 19. November 2020 (C-663/18) entschieden, dass das gepruefte CBD nach gegenwaertigem Stand der Wissenschaft kein Suchtstoff im Sinne des Einheits-Uebereinkommens ist und der freie Warenverkehr gilt (Pressemitteilung des Gerichtshofs).

So kommt deine CBD-Bestellung per Post zu dir

Bei GreenLeafCBD liegen alle Produkte freiwillig unter 0,2 Prozent THC - ein Hausstandard, strenger als die gesetzliche Grenze. Unsere Aromablueten und unser CBD-Hasch stammen aus EU-zertifiziertem Nutzhanf, jede Charge ist unabhaengig laborgeprueft. Wir verkaufen ausschliesslich an Erwachsene ab 18 Jahren, die Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt.

Verschickt wird ganz regulaer per Post beziehungsweise Paketdienst, neutral und geruchsdicht verpackt, wie unser Beitrag Diskreter Versand: so kommt deine Bestellung an zeigt. Ab 85 Euro Bestellwert ist der Versand innerhalb Deutschlands kostenlos. Geschenkideen fuer Erwachsene stehen in CBD verschenken: Die Regeln im Ueberblick. Unser Sortiment zeigen die CBD Blueten.

Haeufige Fragen zu Cannabis per Post

Ist es strafbar, Cannabis per Post an Freunde zu schicken?

Ja. Das Verschicken ist eine Ab- oder Weitergabe, die Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 7 KCanG verbietet. Nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 7 drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, eine Mindestmenge gibt es nicht. Der Versuch ist strafbar, auch wenn das Paket nie ankommt.

Darf ein Cannabis-Club Cannabis per Post verschicken?

Nein. Paragraf 19 Absatz 4 KCanG verbietet Versand und Lieferung ausdruecklich, weitergegeben wird nur persoenlich im befriedeten Besitztum des Clubs. Ein Verstoss ist nach Paragraf 36 eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbusse bis zu 30.000 Euro.

Darf die Apotheke Cannabis per Post schicken?

Ja, wenn sie eine Versanderlaubnis nach Paragraf 11a ApoG hat und die Verschreibung vorliegt. Der Gesetzentwurf 21/3061 will den Versand von Blueten verbieten, der Botendienst soll moeglich bleiben. Beschlossen ist das nicht, am 12. Oktober 2026 stand der Vorgang im Bundestag auf „Ueberwiesen“.

Darf ich mir Cannabis aus dem Ausland schicken lassen?

Nein. Das ist eine Einfuhr, die nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 5 KCanG ohne Mindestmenge strafbar ist, auch im Versuch. Das gilt auch, wenn die Ware im Herkunftsland legal verkauft wurde, und auch fuer Sendungen aus anderen EU-Staaten.

Darf ich Cannabis-Samen per Post bestellen?

Ja, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der EU kommen und nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Das Bundesgesundheitsministerium haelt Bestellung im Internet und Versand nach Deutschland fuer zulaessig. Samen aus Drittstaaten koennen sichergestellt werden, Stecklinge duerfen gar nicht verschickt werden.

Ist eine Bestellung an die Packstation anonym?

Nein. Nach Paragraf 99 Absatz 2 StPO koennen Ermittler von Postdienstleistern Auskunft ueber Absender, Empfaenger, Sendungsnummer, Sendungsverlauf und bei Abholstationen ueber die persoenliche Postnummer verlangen.

Darf die Post mein Paket oeffnen?

Nur in engen Ausnahmen nach Paragraf 64 Absatz 4 PostG, etwa bei beschaedigten oder unzustellbaren Sendungen. Erfaehrt der Dienstleister dabei von einer Straftat nach Paragraf 34 KCanG, muss er die Sendung der Strafverfolgungsbehoerde vorlegen. Der Zoll darf nach dem Zollverwaltungsgesetz Sendungen pruefen, die Polizei braucht eine Postbeschlagnahme nach Paragraf 99 StPO.

Darf ich CBD-Blueten per Post bestellen?

Ja. CBD-Aromablueten aus EU-Nutzhanf sind vom Cannabisbegriff des KCanG ausgenommen und kommen ganz regulaer per Post. Bei GreenLeafCBD liegen alle Produkte unter 0,2 Prozent THC, jede Charge ist laborgeprueft, verkauft wird nur an Erwachsene ab 18 Jahren.

Fazit: Fuer Konsumcannabis bleibt die Post tabu

Fuer Konsumcannabis gibt es keinen legalen Versandweg. Privat verschicken ist strafbare Weitergabe, der Club darf weder versenden noch liefern, und jedes Paket ueber die Grenze ist Einfuhr oder Ausfuhr - ohne Mindestmenge und schon im Versuch. Post, Zoll und Polizei duerfen nicht nach Belieben in Sendungen schauen, haben aber klare gesetzliche Befugnisse, wenn es Anhaltspunkte gibt.

Legale Wege per Post gibt es trotzdem: die Apotheke mit Versanderlaubnis fuer Patientinnen und Patienten mit Rezept und Cannabissamen aus EU-Staaten fuer den Eigenanbau. Ganz unabhaengig vom KCanG kommen CBD-Aromablueten aus EU-Nutzhanf als Aroma- und Sammlerprodukte fuer Erwachsene diskret aus dem Shop zu dir nach Hause.

Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Fuer verbindliche Auskuenfte zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwaeltin oder einen Rechtsanwalt. Unsere Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt.