Cannabis-Urteile 2026: 7 wegweisende Fälle

Titelbild: Cannabis-Urteile 2026 – 7 wegweisende Fälle

Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz, und seitdem schreiben die Gerichte daran mit. Viele Fragen hat der Gesetzgeber offengelassen, manche bewusst: Ab wann ist eine Menge „nicht gering“? Ist ein Steckling im Topf noch Vermehrungsmaterial? Darf ein Land das Kiffen in einem ganzen Park verbieten? Die Antworten liefern Urteile und Beschluesse - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.

Dieser Ueberblick stellt sieben Faelle vor - Urteile und Beschluesse, die bis Oktober 2026 etwas geklaert haben, aus dem Strafrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Wettbewerbsrecht. Zu jedem Fall gibt es den Sachverhalt in Kuerze, die Entscheidung, die Begruendung und die praktische Bedeutung. Grundlage sind ausschliesslich Volltexte und amtliche Pressemitteilungen der Gerichte. Wo eine Frage noch offen ist, sagen wir das.

Vorweg zur Einordnung: Urteile wirken zunaechst im entschiedenen Fall, auch wenn sie Signalwirkung haben. Auch wegweisende Urteile ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Und sie betreffen Konsum- oder Medizinalcannabis - CBD und Nutzhanf nimmt das KCanG ausdruecklich aus. Was das fuer CBD-Aromablueten bedeutet, steht weiter unten.

Infografik Cannabis-Urteile seit 2024: was BGH und Strafgerichte geklaert haben, was Verwaltungsgerichte entschieden haben und wie du Urteile und Beschluesse einordnest

Urteil oder Beschluss: warum die Form zaehlt

Im Alltag gelten fast alle Gerichtsentscheidungen als Urteile. Juristisch ist das ungenau. Fuer die Verwaltungsgerichte regelt Paragraf 101 VwGO, dass das Gericht grundsaetzlich aufgrund muendlicher Verhandlung entscheidet. Entscheidungen, die keine Urteile sind, koennen dagegen ohne Verhandlung ergehen. Urteile sind also typischerweise das Ergebnis einer Verhandlung, Beschluesse oft die schnellere Form - etwa in Eilverfahren und Beschwerden.

Auch im Strafrecht ist der Beschluss haeufig: Nach Paragraf 349 StPO kann das Revisionsgericht eine Revision durch Beschluss verwerfen, wenn es sie einstimmig fuer offensichtlich unbegruendet haelt, und ein Urteil durch Beschluss aufheben, wenn es eine Revision zugunsten des Angeklagten einstimmig fuer begruendet haelt. So sind mehrere zentrale Cannabis-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs seit 2024 entstanden. Fuer den entschiedenen Fall wiegt ein solcher Beschluss nicht weniger als ein Urteil.

Fuer die Einordnung zaehlen zwei weitere Punkte. Ein Eilbeschluss prueft nur summarisch und kann in der Hauptsache anders ausfallen. Und solange ein Rechtsmittel moeglich ist, ist eine Entscheidung nicht rechtskraeftig. Wir nennen deshalb bei jedem Fall die genaue Form. Der Titel spricht von Cannabis-Urteilen, weil das der gebraeuchliche Begriff ist - im Text trennen wir Urteile und Beschluesse sauber.

So haben wir die sieben Urteile und Beschluesse ausgewaehlt

Aufgenommen haben wir Beschluesse und Urteile, die eine Frage des neuen Rechts tatsaechlich geklaert haben oder fuer viele Menschen praktisch relevant sind. Jede vorgestellte Entscheidung haben wir im Volltext oder in der amtlichen Pressemitteilung des Gerichts gelesen, Vorinstanzen und zitierte Entscheidungen geben wir so wieder, wie das Gericht sie nennt. Urteile, die wir nur aus Medienberichten kennen, fehlen bewusst. Ebenso fehlen Faelle, in denen es allein um grosse Handelsmengen ohne neue Rechtsfrage ging.

Der Instanzenzug: welche Gerichte welche Urteile sprechen

Im Strafrecht beginnt ein Verfahren je nach Schwere beim Amtsgericht oder beim Landgericht. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts geht die Revision zum Bundesgerichtshof. Ueber die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts entscheidet ein Oberlandesgericht - im Fall aus Aichach das Bayerische Oberste Landesgericht, angerufen per Sprungrevision ohne Berufung. Im Zivilrecht kann der Weg ueber Landgericht und Oberlandesgericht zum Bundesgerichtshof fuehren, so im Werbe-Fall weiter unten.

Im Verwaltungsrecht entscheiden zuerst die Verwaltungsgerichte. Darueber stehen die Oberverwaltungsgerichte, die in Bayern, Baden-Wuerttemberg und Hessen Verwaltungsgerichtshof heissen, und ganz oben das Bundesverwaltungsgericht. Eine Besonderheit ist die Normenkontrolle: Hier prueft das Oberverwaltungsgericht bestimmte Verordnungen und Satzungen direkt in erster Instanz. Urteile in solchen Verfahren koennen eine Vorschrift fuer alle unwirksam machen.

Ueber allem wacht das Bundesverfassungsgericht, im Unionsrecht der Gerichtshof der Europaeischen Union. Grundsatzfragen wie das „Recht auf Rausch“ hat das Bundesverfassungsgericht schon 1994 im Cannabis-Beschluss beantwortet (2 BvL 43/92 u. a.). Wie diese Linie bis heute verlaeuft, erzaehlt unser Beitrag Recht auf Rausch: 7 provokante Fragen.

Strafgerichte und Verwaltungsgerichte: zwei Blickwinkel

Ein Grund, warum Beschluesse und Urteile zum selben Begriff unterschiedlich ausfallen koennen, liegt in der Aufgabe der Gerichte. Das Strafgericht fragt nach Schuld: Hat der Angeklagte eine Straftat begangen, und konnte er erkennen, dass er Unrecht tut? Deshalb kam es im Steckling-Fall des Bayerischen Obersten Landesgerichts auf einen moeglichen Verbotsirrtum nach Paragraf 17 StGB an.

Das Verwaltungsgericht fragt nach Gefahrenabwehr: Darf die Behoerde einen Zustand fuer die Zukunft unterbinden? Fuer die Untersagung eines Pflanzenhandels genuegte dem Verwaltungsgericht Koeln, dass der Handel objektiv gegen das KCanG verstoesst. Auch im Fahrerlaubnisrecht geht es um die Zukunft: Das Oberverwaltungsgericht NRW nennt Paragraf 13a FeV ausdruecklich eine Regelung des Gefahrenabwehrrechts, entscheidend ist die Wiederholungsgefahr. Deshalb setzen Urteile beider Gerichtszweige zum selben Lebenssachverhalt oft verschiedene Schwerpunkte.

Fall 1: Die nicht geringe Menge bleibt bei 7,5 Gramm THC

Das Landgericht Ulm hatte zwei „Gaertner“ einer Indoor-Plantage im Dezember 2023 nach altem Recht zu je vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen standen dort mehr als 1.763 Pflanzen mit insgesamt 22.105 Gramm THC. Ueber die Revision entschied der Bundesgerichtshof nach Inkrafttreten des KCanG (Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24).

Laut Pressemitteilung des BGH setzte der 1. Strafsenat den Grenzwert der nicht geringen Menge nach Paragraf 34 Absatz 3 KCanG auf 7,5 Gramm THC fest - denselben Wert wie unter dem Betaeubungsmittelgesetz. Der Gesetzgeber habe die Festlegung bewusst der Rechtsprechung ueberlassen, an Wirkweise und Gefaehrlichkeit des Wirkstoffs habe sich nach Ansicht des Senats nichts geaendert. Den Hinweis der Gesetzesbegruendung, der Wert muesse „deutlich hoeher“ liegen, hielt der Senat fuer nicht bindend.

Der 4. Strafsenat zog mit und ergaenzte ein wichtiges Detail: Beim Besitz und Anbau bleibt der Teil der Menge, mit dem der Umgang straffrei waere, ausser Betracht - geprueft wird nur der Wirkstoff im Rest (Beschluss vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24). Beim Handeltreiben wird dagegen nichts abgezogen, so der 6. Strafsenat (Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23).

Fuer dich heisst das: Die 7,5 Gramm beziehen sich auf den Wirkstoff, nicht auf das Gewicht der Blueten. Fuer den privaten Vorrat wird die Schwelle erst deutlich oberhalb der Besitzgrenzen relevant. Wie man das rechnet, steht in unserem Beitrag 25 oder 50 Gramm? 7 fiese Besitz-Fallen.

Altfaelle: warum das mildere Gesetz zaehlt

Der Fall aus Ulm zeigt einen zweiten Mechanismus. Paragraf 2 Absatz 3 StGB bestimmt: Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geaendert, „so ist das mildeste Gesetz anzuwenden“. Das gilt auch noch in der Revision, wie sich aus Paragraf 354a StPO ergibt. Der BGH fasste den Schuldspruch deshalb nach dem KCanG neu.

Fuer viele Urteile aus der Zeit vor April 2024, die noch nicht rechtskraeftig waren, hatte das Folgen bei der Strafe. Der neue Rahmen fuer besonders schwere Faelle reicht von drei Monaten bis fuenf Jahren, der alte nach Paragraf 29a BtMG von einem bis fuenfzehn Jahren. Der BGH hob die Strafen deshalb auf und verwies die Sache zur neuen Strafzumessung zurueck. Das gilt, solange ueber eine Tat noch nicht rechtskraeftig entschieden ist.

Fall 2: Grosser Senat - auch der Eigenvorrat kann eingezogen werden

Ein Angeklagter hatte bei einer Polizeikontrolle im August 2023 rund 27,5 Gramm Marihuana und 19,8 Gramm Haschisch dabei, die Haelfte zum Verkauf, die andere Haelfte fuer den Eigenkonsum. Weil die Strafsenate des BGH unterschiedlich entschieden hatten, legte der 2. Strafsenat zwei Fragen dem Grossen Senat fuer Strafsachen vor: Zaehlt fuer den strafbaren Besitz die Gesamtmenge oder nur der Eigenvorrat? Und darf der Eigenvorrat eingezogen werden?

Der Grosse Senat entschied mit Beschluss vom 3. Februar 2025 (GSSt 1/24): Neben dem Handeltreiben kommt eine Verurteilung wegen Besitzes nur in Betracht, wenn der Eigenvorrat fuer sich genommen eine der strafbaren Grenzen ueberschreitet. Bei der Einziehung muss der Eigenvorrat dagegen nicht ausgenommen werden, selbst wenn er fuer sich die erlaubten Mengen wahrt. Eingezogen werden konkrete Sachen, keine gedachten Bruchteile - ein Beutel mit vermengtem Marihuana bleibt eine Einheit.

Einen Automatismus gibt es trotzdem nicht: Das Gericht muss sein Ermessen ausueben und kann im Einzelfall nur einen Teil einziehen. Praktisch heisst das: Wer strafbar mit Cannabis umgeht, riskiert auch den Teil, der fuer sich legal waere. Wie sich die Zahl der Strafverfahren seit 2024 insgesamt entwickelt hat, zeigt unsere Bilanz der Cannabis-Straftaten.

Fall 3: Mit dem Einpflanzen wird der Steckling zu Cannabis

Paragraf 1 Nummer 6 KCanG definiert Stecklinge als Jungpflanzen oder Sprossteile ohne Bluetenstaende oder Fruchtstaende, die zur Anzucht verwendet werden sollen. Als Vermehrungsmaterial sind sie vom Cannabisbegriff ausgenommen. Doch wann wird aus dem Steckling eine Pflanze? Der BGH stellte schon im Beschluss vom 27. November 2024 (3 StR 25/24) darauf ab, ob die Jungpflanze eingepflanzt ist: Dann ist sie ein Setzling - und der ist Cannabis.

Im Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht hatte der Angeklagte in seiner Wohnung in zwei Zelten vier Pflanzen ohne Blueten aufgezogen. Die vierte, eine etwa 30 Zentimeter grosse Pflanze im Topf, hatte er nach eigener Aussage wenige Tage zuvor gekauft und als moeglichen Ersatz gedacht. Das Amtsgericht Aichach verurteilte ihn wegen gleichzeitigen Anbaus von mehr als drei Pflanzen zu 50 Tagessaetzen.

Das BayObLG bestaetigte mit Beschluss vom 2. Februar 2026 (206 StRR 315/25): Auch die vierte Pflanze war Cannabis, denn mit dem Einpflanzen wird der Steckling zum Setzling. Trotzdem hob es das Urteil auf. Der Begriff der Jungpflanze sei erheblich auslegungsbeduerftig, ein Verbotsirrtum liege nahe - das Amtsgericht muss neu verhandeln. Zur Einziehung gab der Senat dem Amtsgericht mit: Eingezogen werden duerfe nur die Pflanze ueber der erlaubten Zahl, nicht alle vier.

Verwaltungsrechtlich zog das Verwaltungsgericht Koeln (Beschluss vom 13. November 2025 - 1 L 1371/25) dieselbe Linie. Ein Haendler hatte im Laden und online bewurzelte, eingetopfte Jungpflanzen als „Stecklinge“ verkauft, die Ordnungsbehoerde untersagte das. Das Gericht lehnte seinen Eilantrag ab: Eingepflanzte Jungpflanzen seien Cannabis, und einen gewerblichen Handel damit habe der Gesetzgeber nicht legalisieren wollen. Der Beschluss ist laut NRWE nicht rechtskraeftig.

Alle Beschluesse und Urteile, die wir dazu gefunden haben, sind sich in diesem Punkt einig. Fuer dich heisst das: Eine Pflanze im Topf zaehlt mit, sobald sie eingepflanzt ist - auch fuer die Grenze von drei Pflanzen nach Paragraf 9 KCanG. Welche legalen Wege es fuer Samen und Stecklinge gibt, erklaert unser Beitrag Cannabis Samen kaufen: 7 klare Regeln.

Fall 4: Eine einzelne Fahrt reicht nicht fuer die MPU

Eine Fahrzeugfuehrerin war im August 2024 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen, ihre Blutprobe ergab 11 ng/ml THC. Ausfallerscheinungen stellte der Arzt nicht fest. Die Fahrerlaubnisbehoerde ordnete eine MPU an, die Frau legte kein Gutachten vor, die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Das Verwaltungsgericht Muenster gab ihrem Eilantrag statt, das Oberverwaltungsgericht NRW hob das auf (Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 16 B 552/25).

Der Senat stellte klar: Eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss reicht allein nicht, um Cannabismissbrauch anzunehmen und eine MPU nach Paragraf 13a FeV zu verlangen. Noetig sind „Zusatztatsachen“, die eine Wiederholungsgefahr nahelegen - etwa aus der Verkehrsvorgeschichte, den Umstaenden der Fahrt oder Hinweisen auf fehlende Trennungsbereitschaft. Sonst entstuende ein Widerspruch zur Regel der FeV fuer wiederholte Verstoesse. Im konkreten Fall sah das Gericht solche Tatsachen: Nach seiner Wuerdigung sprach der hohe Wert dafuer, dass die Frau kurz vor der Fahrt konsumiert und die aus Sicht des Senats erforderliche Wartezeit groeblich missachtet hatte.

Fuer dich heisst das: Nicht jeder erste Verstoss fuehrt zur MPU, ein hoher Messwert kann aber genau die Zusatztatsache sein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat 2026 einen weiteren Punkt geklaert: Ein vorgelegtes negatives Gutachten ist verwertbar, unabhaengig davon, ob die Anordnung rechtmaessig war (Beschluss vom 5. Mai 2026 - 11 CS 26.503). Weitere Urteile und Beschluesse zur MPU wertet unser Ratgeber MPU nach Cannabis aus, die Regeln am Steuer stehen in Kiffen und Autofahren.

Fall 5: Kein pauschales Kiffverbot im Englischen Garten

Die bayerische Schloesserverwaltung hatte im Mai 2024 per Parkanlagen-Verordnung verboten, im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in Muenchen Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen. Zwei Antragsteller aus dem Muenchner Umland zogen dagegen vor Gericht - mit einer Normenkontrolle, die eine Rechtsvorschrift unmittelbar ueberprueft.

Mit Urteil vom 24. November 2025 (10 N 25.826) erklaerte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot fuer unwirksam. Gesperrt sei eine Landesregel durch das KCanG zwar nicht. Die bayerische Ermaechtigung verlange aber eine Gefahr oder erhebliche Belaestigung fuer andere, und dafuer fehle eine Tatsachengrundlage. Es sei auszuschliessen, dass jeder Konsum in jeder Form, zu jeder Zeit und in allen Parkbereichen erheblich belaestige. Ein pauschales, flaechendeckendes Verbot sei zudem nicht auf die oertlichen Verhaeltnisse abgestimmt.

Die Revision liess der VGH nicht zu, der Freistaat legte keine Nichtzulassungsbeschwerde ein - seit Februar 2026 ist das Urteil rechtskraeftig. Urteile in Normenkontrollverfahren wirken dabei nicht nur zwischen den Beteiligten: In allen drei Parks gilt seitdem wieder allein das KCanG. Es gelten dann etwa die Verbote aus Paragraf 5 KCanG, zum Beispiel in Gegenwart von Minderjaehrigen oder in Sichtweite von Spielplaetzen. Wie Konsum, Ruecksicht und Nachbarrecht im Alltag zusammenspielen, zeigt unser Beitrag Kiffen auf dem Balkon: 7 faire Regeln.

Fall 6: Cannabis-Clubs brauchen auch das passende Baurecht

Der Vorsitzende eines Vereins aus Gemuenden am Main klagte auf eine Baugenehmigung. Der Verein hatte vom bayerischen Landesamt fuer Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau erhalten, wollte sein Vorhaben aber in einem Industriegebiet verwirklichen. Das Landratsamt lehnte ab, das Verwaltungsgericht Wuerzburg wies die Klage ab (Urteil vom 24. September 2026 - W 5 K 26.42).

Die Begruendung ist juristisch bemerkenswert: Eine Anbauvereinigung sei kein Gewerbebetrieb, weil ihr die Gewinnerzielungsabsicht fehle - und deshalb im Industriegebiet nicht allgemein zulaessig. Eine Anlage fuer kulturelle oder soziale Zwecke sei sie auch nicht. Das Gericht betonte, damit sei keine generelle Aussage fuer andere Baugebiete verbunden - Urteile wie dieses betreffen zunaechst den einzelnen Standort. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Schon im August 2025 hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren bestaetigt, dass eine als Lagerhalle genehmigte Halle nicht ohne neue Baugenehmigung fuer Anbau und Ausgabe genutzt werden darf (Beschluss vom 21. August 2025 - B 2 S 25.875). Die Erlaubnis nach dem KCanG begruende kein schutzwuerdiges Vertrauen. Unter Berufung auf das VG Sigmaringen beschrieb es die Taetigkeit von Anbauvereinigungen als „baurechtliches Neuland“. Fuer Mitglieder heisst das: Eine Club-Erlaubnis ersetzt keine Baugenehmigung. Mehr zum Vereinsleben steht in Mitglied im Cannabis-Club.

Fall 7: Keine Publikumswerbung fuer Cannabis-Behandlungen

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Betreiber eines Internetportals, ueber das Interessierte Termine fuer aerztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis vereinbaren konnten. Fuer die Vermittlung erhielt der Betreiber eine Verguetung von den Aerzten. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab, das Oberlandesgericht gab ihr fuer bestimmte Internetseiten statt.

Der Bundesgerichtshof bestaetigte das (Urteil vom 26. Maerz 2026 - I ZR 74/25). Medizinalcannabis ist nach Paragraf 3 MedCanG verschreibungspflichtig, und fuer verschreibungspflichtige Arzneimittel verbietet Paragraf 10 Absatz 1 HWG Werbung gegenueber dem Publikum. Mit Angaben zu Anwendungsgebieten habe das Portal fuer das Arzneimittel geworben, Produktnamen seien dafuer nicht noetig. Die Gefahr: Verbraucher koennten beim Arzt auf eine Verschreibung draengen.

Das Urteil betrifft die Werbung, nicht die Behandlung: Ueber eine Verschreibung entscheiden weiterhin allein Aerztinnen und Aerzte. Der politische Streit um Telemedizin laeuft unabhaengig davon weiter, der Gesetzentwurf 21/3061 zu Arztkontakt und Versandverbot fuer Blueten ist nicht in Kraft (Stand 10. Oktober 2026). Hintergruende stehen in Cannabis auf Rezept: Der Telemedizin-Streit.

Weitere Urteile und Beschluesse in Kurzform

Neben den sieben Faellen gibt es weitere Urteile und Beschluesse, die das Bild abrunden. Drei Beispiele, jeweils am Volltext geprueft - zwei davon sind Urteile des Bundesgerichtshofs zu Beweismitteln aus Krypto-Messengern:

  • EncroChat-Daten: Der Bundesgerichtshof hob einen Freispruch des Landgerichts Mannheim auf. Das Inkrafttreten des KCanG aendere nichts daran, dass solche Chatdaten zur Strafverfolgung verwertet werden duerfen (Urteil vom 30. April 2025 - 1 StR 349/24).
  • Anom-Chats: Auch fuer Protokolle aus diesem Krypto-Messenger sah der BGH kein Verwertungsverbot und hob Teilfreisprueche des Landgerichts Fulda auf (Urteil vom 11. Februar 2026 - 2 StR 43/25).
  • Hydrokultur: Das Verwaltungsgericht Koeln (Beschluss vom 22. Juni 2026 - 1 L 1051/26) uebertrug seine Steckling-Linie auf Jungpflanzen in einem hydroponischen System. Ob Erde oder Naehrloesung, mache keinen Unterschied. Auch dieser Beschluss ist nicht rechtskraeftig.

Die 7 Faelle im Ueberblick

Alle sieben Beschluesse und Urteile auf einen Blick, mit Gericht, Datum und Aktenzeichen:

  • Fall 1: BGH, Beschluss vom 18. April 2024 (1 StR 106/24) - die nicht geringe Menge bleibt bei 7,5 Gramm THC.
  • Fall 2: Grosser Senat, Beschluss vom 3. Februar 2025 (GSSt 1/24) - der Eigenvorrat kann mit eingezogen werden.
  • Fall 3: BayObLG, Beschluss vom 2. Februar 2026 (206 StRR 315/25), und VG Koeln, Beschluss vom 13. November 2025 (1 L 1371/25) - eingepflanzt heisst Cannabis.
  • Fall 4: OVG NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2025 (16 B 552/25) - MPU nach einer Fahrt nur mit Zusatztatsachen.
  • Fall 5: BayVGH, Urteil vom 24. November 2025 (10 N 25.826) - pauschales Parkverbot unwirksam.
  • Fall 6: VG Wuerzburg, Urteil vom 24. September 2026 (W 5 K 26.42) - Club ist kein Gewerbebetrieb.
  • Fall 7: BGH, Urteil vom 26. Maerz 2026 (I ZR 74/25) - keine Publikumswerbung fuer Cannabis-Behandlungen.

Wo es noch keine hoechstrichterliche Klaerung gibt

Viele Urteile und Beschluesse seit 2024 stammen aus der ersten oder zweiten Instanz, hoechstrichterliche Urteile fehlen in mehreren Bereichen. Beim gewerblichen Handel mit Jungpflanzen sind die Koelner Beschluesse nicht rechtskraeftig, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dazu haben wir nicht gefunden. Fuer Anbauvereinigungen ist das Bauplanungsrecht nach den Worten des VG Bayreuth Neuland, und das VG Wuerzburg hat ausdruecklich nur ueber ein Industriegebiet entschieden.

Offen sind auch Konsumregeln der Laender. Gegen das Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz wurde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage erhoben, ueber die bei Verkuendung des VGH-Urteils zum Englischen Garten noch nicht entschieden war. Eine Entscheidung dazu haben wir ebenso wenig gefunden wie Urteile oder Beschluesse des Bundesverwaltungsgerichts zu Paragraf 13a FeV (Stand Oktober 2026). Und Urteile des Bundesgerichtshofs speziell zu Cannabisrauch auf dem Balkon gibt es nach unserer Recherche ebenfalls nicht.

Fahrrad und Mofa: Der Verordnungsgeber hat nachgebessert

Lange umstritten war, ob die Fahrerlaubnisbehoerde ungeeigneten Personen auch Fahrrad oder Mofa verbieten darf. Das OVG NRW hielt Paragraf 3 FeV in der alten Fassung fuer nicht hinreichend bestimmt und verhaeltnismaessig (Beschluss vom 5. Dezember 2024 - 16 B 175/23) und schloss sich damit Urteilen des Bayerischen VGH und des OVG Rheinland-Pfalz an. Andere Gerichte, etwa das Niedersaechsische OVG, sahen das anders, das Bundesverwaltungsgericht hatte die Frage 2020 offengelassen. Beschluesse und Urteile widersprachen sich also.

Der Verordnungsgeber hat reagiert: Mit der Verordnung vom 12. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236) wurde Paragraf 3 FeV neu gefasst, in Kraft seit dem 18. August 2026. Die neue Fassung definiert, wann jemand fuer solche Fahrzeuge ungeeignet ist, und verlangt zu beruecksichtigen, dass sie regelmaessig weniger gefaehrlich sind als fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge. Ob die Gerichte das fuer ausreichend halten, ist offen. Mehr dazu in Cannabis auf dem Fahrrad.

Was Urteile fuer dich bedeuten - und was nicht

Rechtskraeftige Urteile binden grundsaetzlich nur die Beteiligten, fuer die Verwaltungsgerichte steht das in Paragraf 121 VwGO. Andere Gerichte orientieren sich an ihnen, vor allem an Entscheidungen der obersten Gerichte, sind aber nicht in jedem Fall daran gebunden. Anders bei der Normenkontrolle: Erklaert ein Oberverwaltungsgericht eine Rechtsvorschrift fuer unwirksam, ist die Entscheidung nach Paragraf 47 Absatz 5 VwGO allgemein verbindlich.

Drei Fragen helfen beim Einordnen: Welches Gericht hat entschieden? War es ein Eilverfahren oder die Hauptsache? Und ist die Entscheidung rechtskraeftig? Ein Eilbeschluss ist ein Zwischenstand, erst Urteile in der Hauptsache pruefen umfassend. Ein Beschluss des Grossen Senats dagegen klaert eine Streitfrage zwischen den Senaten des BGH. Einzelne Urteile aus der ersten Instanz sind Hinweise, aber noch keine gefestigte Rechtsprechung.

So liest du ein Aktenzeichen

Wer Urteile nachschlagen will, braucht das Aktenzeichen. Beim Bundesgerichtshof besteht es laut dessen Erlaeuterung aus fuenf Elementen: Senat, Registerzeichen, laufende Nummer, Schraegstrich und zweistelliges Eingangsjahr. „1 StR 106/24“ ist also die 106. Revisionssache, die 2024 beim 1. Strafsenat einging. Zivilsenate tragen roemische Ziffern, wie bei „I ZR 74/25“. GSSt steht fuer den Grossen Senat fuer Strafsachen.

Das Bundesverwaltungsgericht trennt die Jahreszahl mit einem Punkt ab: Ein „B“ steht dort fuer eine Nichtzulassungsbeschwerde, ein „C“ fuer ein Revisionsverfahren. Urteile und Beschluesse unterer Gerichte folgen eigenen Schemata. Beim VG Koeln lief die Klage im Steckling-Fall unter 1 K 4562/25, der Eilantrag unter 1 L 1371/25.

Ein weiterer Schluessel ist der ECLI, eine europaweit einheitliche Kennung. Beim Fall 1 lautet er „ECLI:DE:BGH:2024:180424B1STR106.24.0“: Gericht, Jahr, Datum, dann ein B fuer Beschluss. Urteile tragen an dieser Stelle ein U. So erkennst du die Form, selbst wenn eine Meldung von „Urteil“ spricht.

Wo du Urteile kostenlos im Volltext findest

Die obersten Bundesgerichte veroeffentlichen ihre Entscheidungen selbst: der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidungsdatenbank und mit Pressemitteilungen, das Bundesverwaltungsgericht auf bverwg.de. Viele Laender betreiben eigene Portale, etwa NRWE fuer Nordrhein-Westfalen und Bayern.Recht auf gesetze-bayern.de. Die bayerischen Verwaltungsgerichte stellen ausgewaehlte Urteile zusammen mit ihren Pressemitteilungen online. Fuer das Strafrecht bietet die Datenbank HRRS kostenlos Urteile und Beschluesse des BGH im Volltext.

Ein Tipp fuer die Suche: Gib das Aktenzeichen in Anfuehrungszeichen ein und lies zuerst den Tenor - er sagt, wie das Verfahren ausging. Pressemitteilungen sind ein guter Einstieg, ersetzen aber nicht die Gruende der Beschluesse und Urteile. Die Pressestelle des Bayerischen VGH schreibt sogar ausdruecklich dazu, dass ihre Mitteilung das Gericht nicht bindet. Wer Urteile zitiert, sollte deshalb immer Gericht, Datum, Aktenzeichen und Form angeben.

Was die Urteile fuer CBD-Aromablueten bedeuten

Keines der Urteile und keiner der Beschluesse in diesem Ueberblick betraf CBD-Aromablueten. Das hat einen klaren Grund: Das KCanG nimmt CBD und Nutzhanf ausdruecklich vom Cannabisbegriff aus (Paragraf 1 Nummer 8 Buchstabe b und d KCanG). Nutzhanf setzt zertifizierte EU-Sorten oder hoechstens 0,3 Prozent THC voraus, dazu einen Verkehr zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschliessen. Die 0,3-Prozent-Grenze gilt schon seit dem 1. Januar 2023, das KCanG hat sie uebernommen.

Bei GreenLeafCBD liegen alle Shop-Produkte freiwillig unter 0,2 Prozent THC - ein Hausstandard, strenger als das Gesetz. Unsere Aromablueten und unser CBD-Hasch stammen aus EU-Nutzhanf, sind Aroma- und Sammlerprodukte fuer Erwachsene ab 18, haben eine Laboranalyse zu jeder Charge und sind nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt. Einen Ueberblick bieten unsere CBD Blueten, die Grundlagen erklaert Sind CBD Blueten legal?

Das KanaVape-Urteil: der EuGH und CBD

Im Fall KanaVape ging es um CBD-Oel, das in Tschechien rechtmaessig aus der ganzen Hanfpflanze gewonnen und in Frankreich in Patronen fuer E-Zigaretten gefuellt worden war. Frankreich erlaubte die gewerbliche Nutzung nur fuer Fasern und Samen. Der Gerichtshof der Europaeischen Union entschied mit Urteil vom 19. November 2020 (C-663/18): Das gepruefte CBD ist nach gegenwaertigem Stand der Wissenschaft kein Suchtstoff im Sinne des Einheits-Uebereinkommens.

Deshalb gilt der freie Warenverkehr nach den Artikeln 34 und 36 AEUV. Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von CBD, das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmaessig aus der ganzen Pflanze hergestellt wurde, nicht einfach verbieten. Ein Verbot waere nur zum Schutz der oeffentlichen Gesundheit zulaessig und duerfte nicht ueber das Erforderliche hinausgehen. Die Pressemitteilung des Gerichtshofs fasst das Urteil zusammen.

Haeufige Fragen zu Cannabis-Urteilen

Was ist der Unterschied zwischen Urteil und Beschluss?

Urteile ergehen in der Regel nach muendlicher Verhandlung, Beschluesse oft ohne - etwa in Eilverfahren oder wenn der BGH eine Revision nach Paragraf 349 StPO einstimmig entscheidet. Urteile wie Beschluesse sind fuer den entschiedenen Fall verbindlich. Viele wichtige Cannabis-Entscheidungen seit 2024 sind Beschluesse, auch wenn Meldungen oft von Urteilen sprechen.

Ist die nicht geringe Menge bei Cannabis jetzt hoeher als frueher?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert im April 2024 bei 7,5 Gramm THC belassen (1 StR 106/24). Beim Besitz und Anbau wird aber nur der Wirkstoff in der Menge oberhalb der Strafbarkeitsgrenze betrachtet, beim Handeltreiben zaehlt die ganze Menge.

Darf auch mein erlaubter Eigenvorrat eingezogen werden?

Wenn du strafbar mit Cannabis umgegangen bist, ja. Nach dem Grossen Senat des BGH (GSSt 1/24) muss der Eigenvorrat bei der Einziehung nicht ausgenommen werden, auch wenn er fuer sich die erlaubten Mengen wahrt. Das Gericht muss aber sein Ermessen ausueben und kann im Einzelfall nur einen Teil einziehen.

Ist ein eingetopfter Steckling noch Vermehrungsmaterial?

Nach der bisherigen Rechtsprechung nicht. BGH, BayObLG und VG Koeln stellen in ihren Beschluessen auf das Einpflanzen ab: Ab dann ist die Jungpflanze ein Setzling und damit Cannabis. Sie zaehlt zur Grenze von drei Pflanzen nach Paragraf 9 KCanG.

Fuehrt eine einzige Fahrt mit THC automatisch zur MPU?

Nein. Nach dem OVG NRW (16 B 552/25) braucht es fuer eine MPU wegen Cannabismissbrauchs nach einem einzelnen Verstoss Zusatztatsachen, die eine Wiederholungsgefahr nahelegen. Ein sehr hoher Messwert kann eine solche Tatsache sein.

Darf ein Bundesland das Kiffen in Parks verbieten?

Grundsaetzlich ist eine Landesregel nach dem Bayerischen VGH nicht durch das KCanG gesperrt. Ein pauschales Verbot im ganzen Englischen Garten hielt das Gericht aber fuer unwirksam, weil eine Tatsachengrundlage fuer erhebliche Belaestigungen fehlte und die Regel nicht auf die oertlichen Verhaeltnisse abgestimmt war (10 N 25.826).

Wo finde ich Urteile zu Cannabis im Volltext?

Urteile und Beschluesse findest du kostenlos auf den Seiten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, in Landesportalen wie NRWE oder gesetze-bayern.de und fuer das Strafrecht in der Datenbank HRRS. Am schnellsten findest du eine Entscheidung ueber ihr Aktenzeichen.

Gelten diese Urteile auch fuer CBD-Blueten?

Nein. Die hier vorgestellten Urteile und Beschluesse betreffen Konsum- oder Medizinalcannabis, keiner der sieben Faelle betraf CBD-Aromablueten. CBD und Nutzhanf sind vom Cannabisbegriff des KCanG ausgenommen. Auf europaeischer Ebene hat der EuGH im KanaVape-Urteil 2020 entschieden, dass das gepruefte CBD kein Suchtstoff ist und der freie Warenverkehr gilt.

Fazit: Die Gerichte fuellen die Luecken des Gesetzes

Zweieinhalb Jahre nach dem Start des KCanG zeigen die Urteile und Beschluesse eine klare Linie. Das Strafrecht bleibt bei bisherigen Massstaeben wie den 7,5 Gramm THC, wendet aber die milderen Strafrahmen konsequent an. Verwaltungsgerichte pruefen genau, ob Behoerden ihre Eingriffe mit Tatsachen begruenden - beim Parkverbot ebenso wie bei der MPU.

Vieles ist trotzdem nicht abschliessend geklaert, hoechstrichterliche Urteile fehlen etwa beim Handel mit Jungpflanzen und beim Baurecht fuer Clubs. Wer Urteile liest, sollte deshalb immer auf Gericht, Form und Rechtskraft achten. Fuer CBD-Aromablueten aus EU-Nutzhanf gilt dabei eine eigene, klare Grundlage: Sie sind vom Cannabisbegriff ausgenommen.

Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Fuer verbindliche Auskuenfte zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwaeltin oder einen Rechtsanwalt. Unsere Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt.