Cannabis-Club gründen: 7 steile Schritte

Titelbild: Cannabis-Club gründen – 7 steile Schritte

Einen Cannabis-Club gruenden klingt nach Vereinsabend unter Gleichgesinnten. In der Praxis ist es ein Verwaltungsprojekt mit Satzung, Notar, Registergericht, Fuehrungszeugnissen, Sicherheitskonzept und Erlaubnisantrag bei der Landesbehoerde. Seit dem 1. Juli 2024 koennen Anbauvereinigungen diese Erlaubnis beantragen. Wer einen Cannabis-Club gruenden will, sollte die Reihenfolge kennen, denn ein Fehler in der Satzung kann den Antrag Monate spaeter scheitern lassen.

Dieser Leitfaden ordnet die Gruendung in sieben Schritte. Grundlage sind das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das Vereinsrecht im BGB, die Gesetzesbegruendung, Merkblaetter und Gebuehrenordnungen der Laender sowie Entscheidungen bayerischer Verwaltungsgerichte. Wo eine Zahl fehlt oder eine Frage offen ist, sagen wir das. Ausstattungskosten beziffern wir bewusst nicht, weil es dafuer keine belastbare Quelle gibt.

Vorweg: Dieser Beitrag ist keine Anbau-Anleitung und verraet nicht, wie man Vorgaben umgeht. Er erklaert aus Gruendersicht, was das Gesetz von deinem Cannabis-Club verlangt, bevor das erste Mitglied eine Pflanze anfassen darf. Die Sicht der Mitglieder beschreibt ein eigener Ratgeber: Mitglied im Cannabis-Club: 7 kluge Fakten.

Infografik Cannabis-Club gruenden: sieben Schritte von Vorstand und Satzung bis zur Erlaubnis nach dem KCanG

Was ein Cannabis-Club rechtlich ist

Im Gesetz heisst der Cannabis-Club Anbauvereinigung. Paragraf 1 Nummer 13 KCanG laesst nur zwei Rechtsformen zu: den eingetragenen nicht wirtschaftlichen Verein und die eingetragene Genossenschaft. Ihr ausschliesslicher Zweck ist der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau, die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial und die Information der Mitglieder ueber Suchtpraevention. Stiftungen oder Unternehmen sind laut Berliner Landessuchtbeauftragter ausgeschlossen.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen Verein und Erlaubnis. Mit der Eintragung ins Register existiert der Cannabis-Club, anbauen darf er damit aber noch nicht. Nach Paragraf 11 Absatz 1 braucht jeder, der gemeinschaftlich anbaut und an Mitglieder weitergibt, eine Erlaubnis der zustaendigen Behoerde. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt in seinen Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz klar, dass Gruendung und Eintragung dafuer nicht ausreichen.

Gruenden oder beitreten? Die ehrliche Vorfrage

Bevor du Zeit und Geld investierst, lohnt ein Blick auf die Alternativen. Wer nur Mitglied sein will, tritt einem bestehenden Cannabis-Club mit Erlaubnis bei. Wer allein gaertnern moechte, darf als Erwachsener am Wohnsitz bis zu drei Pflanzen halten; die Fallstricke stehen in Anbau in der Wohnung: 3 Pflanzen, 7 Fallen. Ein Geschaeft fuer Konsumcannabis gibt es nicht, wie Cannabis legal kaufen: 7 klare Antworten zeigt.

Ein eigener Cannabis-Club passt zu einer Gruppe, die ueber Monate Papierarbeit leisten und Verantwortung tragen will. Wer auf ein Geschaeft hofft, ist hier falsch: Jeder Cannabis-Club arbeitet nichtgewerblich, und eine Genossenschaft darf Gewinne nicht an ihre Mitglieder verteilen.

Schritt 1: Das Gruendungsteam und der Vorstand

Am Anfang steht ein Team, und das Gesetz schaut vor allem auf den Vorstand. Nach Paragraf 11 Absatz 3 Nummer 1 KCanG muessen alle vertretungsberechtigten Personen unbeschraenkt geschaeftsfaehig und zuverlaessig sein. Paragraf 16 Absatz 6 verlangt, dass sie selbst Mitglieder sind. Einen Geschaeftsfuehrer von aussen mit Vertretungsmacht kann dein Cannabis-Club also nicht einsetzen.

Fuer jedes Vorstandsmitglied verlangt Paragraf 11 Absatz 4 Nummer 5 ein Fuehrungszeugnis zur Vorlage bei einer Behoerde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beide bei Antragstellung hoechstens drei Monate alt. Das Behoerdenzeugnis geht nach Paragraf 30 Absatz 5 BZRG direkt an die Behoerde, nicht an dich. Beantrage beides deshalb erst, wenn der Antrag fast fertig ist.

Unzuverlaessig ist nach Paragraf 12 Absatz 2 KCanG insbesondere, wer in den fuenf Jahren vor dem Antrag eine Tat begangen hat und dafuer rechtskraeftig verurteilt wurde: ein Verbrechen oder bestimmte Vergehen wie Betrug, Steuerhinterziehung oder Verstoesse gegen Jugendschutzgesetz, KCanG oder Betaeubungsmittelgesetz. Laut Gesetzesbegruendung ist die Liste nicht abschliessend (Bundestags-Drucksache 20/8704, S. 108). Umgekehrt kann die Behoerde auch ohne Vorstrafe zweifeln, wenn konkrete Tatsachen Regelverstoesse erwarten lassen.

Eine Ausnahme steht im Gesetz selbst: Verurteilungen nach Betaeubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz zaehlen nicht, wenn die Tat nach heutigem Recht straffrei waere. Die Begruendung nennt als Beispiel den Besitz von bis zu 25 Gramm.

Plane die Arbeit ehrenamtlich. Nach Paragraf 27 Absatz 3 BGB ist der Vorstand grundsaetzlich unentgeltlich taetig, die Satzung kann davon abweichen. Fuer einen Cannabis-Club ist der Spielraum aber eng: Das Regierungspraesidium Darmstadt leitet aus Paragraf 17 KCanG ab, dass Vorstaende nur als geringfuegig Beschaeftigte verguetet werden duerfen, und wertet Umgehungen als moeglichen Versagungs- oder Widerrufsgrund.

Schritt 2: Rechtsform und Satzung festlegen

Der eingetragene Verein ist nach Paragraf 21 BGB ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschaeftsbetrieb gerichtet ist; er wird mit der Eintragung rechtsfaehig. Die eingetragene Genossenschaft braucht nur drei Mitglieder (Paragraf 4 GenG), muss aber einem Pruefungsverband angehoeren (Paragraf 54 GenG), dessen Bescheinigung schon der Anmeldung beiliegt (Paragraf 11 GenG).

Auch das KCanG unterscheidet: Bei der Genossenschaft muss die Satzung vorsehen, dass Gewinne nicht an Mitglieder verteilt, sondern den Ruecklagen zugeschrieben werden (Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe e). Die Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten schreibt Paragraf 16 Absatz 5 ausdruecklich fuer Vereine vor; als Versagungsgrund nennt Paragraf 12 sie ohne Unterschied nach der Rechtsform. Welche Form zu deinem Cannabis-Club passt, ist eine Frage von Groesse, Kapital und Aufwand - lass dich beraten, bevor ihr unterschreibt.

Die Satzung: Pflichtinhalte nach BGB und KCanG

Die Satzung ist das wichtigste Dokument im Cannabis-Club, denn Maengel darin sind ein zwingender Versagungsgrund. Das BGB verlangt Zweck, Namen, Sitz und die Absicht der Eintragung (Paragraf 57); regeln soll sie ausserdem Ein- und Austritt, Beitraege, Vorstand und Mitgliederversammlung (Paragraf 58). Das KCanG fordert zusaetzlich:

  • Zweck ausschliesslich gemeinschaftlicher Eigenanbau, Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum, Information ueber Suchtpraevention und Weitergabe von Vermehrungsmaterial (Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a).
  • Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten (Buchstabe b).
  • Mitglieder ab 18 mit Wohnsitz oder gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, fuer Erwerb und Fortdauer der Mitgliedschaft (Buchstaben c und d).
  • Verlust der Mitgliedschaft beim Verein, Ausschluss bei der Genossenschaft, wenn ein Mitglied ins Ausland zieht (Paragraf 16 Absatz 5).
  • Beitraege zur Erfuellung des Vereinszwecks (Paragraf 24).
  • Bei Genossenschaften: keine Gewinnverteilung an Mitglieder (Buchstabe e).

Manche Laender verlangen mehr. Das Regierungspraesidium Darmstadt fordert zweckgebundene Ruecklagen und eine Regel, an wen das Vermoegen bei Aufloesung faellt - weder an Mitglieder noch an andere Clubs; Ehrenmitgliedern darf der Beitrag nicht erlassen werden. Das Regierungspraesidium Freiburg nennt im Merkblatt zur Antragstellung zudem das Verbot der Gewinnerzielung, die Grenze von 500 Mitgliedern und den Ausschluss von Doppelmitgliedschaften.

Unverzichtbar ist die Pflicht zur Mitarbeit. Nach Paragraf 17 Absatz 2 KCanG haben Mitglieder beim Anbau aktiv mitzuwirken. Das Verwaltungsgericht Muenchen beanstandete eine Satzung, die den Mitgliedern nur das Recht gab, aktiv mitzuwirken - ein Recht sei noch keine Verpflichtung (Beschluss vom 6. Februar 2025, M 26a E 24.6065). Der Eilantrag dieses Cannabis-Clubs auf eine vorlaeufige Erlaubnis scheiterte.

Schritt 3: Die Eintragung ins Register

Ein Verein wird nach Paragraf 56 BGB nur mit mindestens sieben Mitgliedern eingetragen; die Satzung soll von sieben Mitgliedern unterschrieben sein und den Tag der Errichtung nennen (Paragraf 59 Absatz 3). Die Mitgliederversammlung bestellt den Vorstand (Paragraf 27 Absatz 1), und dieser meldet den Verein beim Amtsgericht am Sitz an, mit Abschriften von Satzung und Bestellungsurkunden (Paragrafen 55 und 59).

Die Anmeldung muss oeffentlich beglaubigt sein, laeuft also ueber einen Notar, auch per Videokommunikation (Paragraf 77 BGB). Fehlen Pflichtangaben, weist das Amtsgericht die Anmeldung zurueck (Paragraf 60). Das Registergericht prueft dabei nur das Vereinsrecht, nicht das KCanG, wie das Regierungspraesidium Darmstadt betont. Mit der Eintragung traegt dein Cannabis-Club den Zusatz „eingetragener Verein“.

Die Reihenfolge ist zwingend, denn der Erlaubnisantrag verlangt Registergericht und Registernummer (Paragraf 11 Absatz 4 Nummer 2). Das Hessische Innenministerium nennt die Eintragung deshalb als ersten Schritt, Bayern verlangt einen Auszug aus dem Vereinsregister. Eine Frist, binnen derer das Amtsgericht eintragen muss, gibt es nicht - plane hier Puffer ein.

Schritt 4: Das passende Grundstueck finden

Den Ort, an dem dein Cannabis-Club anbaut und weitergibt, nennt das Gesetz befriedetes Besitztum: eine Anbauflaeche, ein Grundstueck, ein Gewaechshaus oder ein Gebaeude oder Gebaeudeteil, das aeusserlich erkennbar gegen beliebiges Betreten gesichert ist (Paragraf 1 Nummer 22). Paragraf 12 Absatz 1 KCanG setzt dafuer zwingende Ausschlussgruende:

  • Kein Standort im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplaetzen (Nummer 6); das RP Darmstadt misst in Luftlinie.
  • Keine private Wohnung (Nummer 7), laut Gesetzesbegruendung auch keine privaten Gaerten oder Grundstuecke, die Wohnzwecken dienen (BT-Drs. 20/8704, S. 107).
  • Nicht im Besitztum eines anderen Clubs (Nummer 7) und nicht in einem militaerischen Bereich (Nummer 8).
  • Sicherung nach Paragraf 22 Absatz 1 und Schutz gegen Einsicht von aussen nach Paragraf 23 Absatz 3 (Nummer 6).

Versagen kann die Behoerde ausserdem, wenn die Anbauflaechen in baulichem Verbund oder unmittelbarer Naehe zu denen anderer Clubs liegen (Paragraf 12 Absatz 3 Nummer 2); laut Bayernportal sollen so kommerzielle Plantagen verhindert werden. Sitz und Anbauort muessen nicht zusammenfallen, und laut Berliner FAQ darf ein Berliner Verein Flaechen sogar in einem anderen Bundesland anmieten.

Mieten musst du vor der Erlaubnis noch nicht: Fuer den Antrag genuegt die voraussichtliche Lage (Paragraf 11 Absatz 4 Nummer 7). Das RP Darmstadt erteilt die Erlaubnis dann unter der Bedingung, dass ein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag nachgereicht wird. Spaetere Aenderungen beim Standort meldet der Cannabis-Club der Behoerde (Paragraf 11 Absatz 6); wer ein Besitztum nutzt, das nicht in der Erlaubnis steht, riskiert den Widerruf (Paragraf 15).

Baurecht: Gewerbe oder Verein?

Die Erlaubnis nach dem KCanG ersetzt keine Baugenehmigung. Das Regierungspraesidium Freiburg spricht von fehlender Konzentrationswirkung und raet zur Vorabstimmung mit der Baurechtsbehoerde, etwa bei Umnutzungen oder Umzaeunungen. Das RP Darmstadt prueft Baurecht, Immissionsschutz, Brandschutz, Arbeitsschutz, Naturschutz und Datenschutz im Erlaubnisverfahren ausdruecklich nicht.

Das Verwaltungsgericht Wuerzburg wies die Klage auf eine Baugenehmigung in einem Industriegebiet ab: Ein Cannabis-Club sei kein Gewerbebetrieb im Sinne der Baunutzungsverordnung, weil ihm die Gewinnerzielungsabsicht fehle, und auch keine Anlage fuer kulturelle oder soziale Zwecke (Pressemitteilung zum Urteil vom 24. September 2026, W 5 K 26.42). Eine generelle Aussage fuer andere Baugebiete sei damit nicht verbunden; die Zulassung der Berufung kann beantragt werden.

Beim Verwaltungsgericht Muenchen ging es um einen Cannabis-Club, der in einem frueheren Copyshop ohne Baugenehmigung begonnen hatte. Die Nutzungsaenderung sei genehmigungspflichtig, die Bauvorlagen unzureichend, und eine fruehere muendliche Auskunft, das Vorhaben sei genehmigungsfrei, binde die Behoerde nicht (Beschluss vom 3. August 2026, M 1 E 26.4283). Weitere Faelle sammelt Cannabis-Urteile 2026: 7 wegweisende Faelle.

Schritt 5: Sicherung, Praeventionsbeauftragter und Konzepte

Drei Unterlagen muesst ihr selbst erarbeiten. Erstens das Sicherungskonzept: Nach Paragraf 22 Absatz 1 KCanG ist das Besitztum durch Umzaeunung, einbruchsichere Tueren und Fenster oder andere geeignete Massnahmen gegen unbefugtes Betreten und gegen Wegnahme zu sichern; der Antrag legt die getroffenen oder geplanten Massnahmen dar (Paragraf 11 Absatz 4 Nummer 10). Das RP Darmstadt bietet dafuer einen Leitfaden an.

Zweitens der Praeventionsbeauftragte: Nach Paragraf 23 Absatz 4 KCanG ernennt der Vorstand ein Mitglied, das eine Suchtpraeventionsschulung bei einer Landes- oder Fachstelle oder einer vergleichbaren oeffentlich gefoerderten Einrichtung nachweist. Fehlt die Bescheinigung beim Antrag noch, kann der Cannabis-Club die Erlaubnis unter der Bedingung erhalten, sie innerhalb von mindestens drei Monaten nachzureichen (Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2).

Drittens das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept nach Paragraf 23 Absatz 6, ergaenzt um die Kooperation mit Suchtberatungsstellen vor Ort (Absatz 5). Bayern und Hessen verlangen zusaetzlich ein Mitwirkungskonzept, das zeigt, wie jedes Mitglied im Cannabis-Club beim Anbau mitarbeitet. Gesundheitliche Fragen beantworten der Praeventionsbeauftragte und die Fachstellen, nicht dieser Ratgeber.

Schritt 6: Der Erlaubnisantrag bei der Landesbehoerde

Zustaendig ist die Behoerde des Landes, in dem dein Cannabis-Club seinen Sitz hat (Paragraf 33 Absatz 1 KCanG). In Bayern ist das das Landesamt fuer Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, in Hessen das Regierungspraesidium Darmstadt, in Baden-Wuerttemberg das Regierungspraesidium Freiburg. Hessen verlangt fuer den Online-Antrag ein Unternehmenskonto mit Elster-Organisationszertifikat, ein privates Elster-Zertifikat genuegt nicht.

Paragraf 11 Absatz 4 gibt zwoelf Angaben vor, auf Deutsch, schriftlich oder elektronisch: Sitz und Kontaktdaten, Registergericht und -nummer, Daten von Vorstand und bezahlten Kraeften mit Zugang zu Cannabis, Fuehrungszeugnisse und Registerauskuenfte, geschaetzte Mitgliederzahl, Lage und Groesse der Flaechen, Jahresmengen getrennt nach Marihuana und Haschisch, Sicherungskonzept, Praeventionsbeauftragter samt Nachweis sowie das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Die Laender fordern oft mehr. Bayern verlangt laut Bayernportal unter anderem einen Lage- und Gebaeudeplan, das Mitwirkungskonzept, die Satzung und den Registerauszug. Hessen will Beitragsordnung, Kostenaufstellung und bereits geschlossene Beschaeftigungsvertraege sehen. Baden-Wuerttemberg fragt nach Anbaumethode, Massnahmen gegen Geruchsbelaestigung und der geplanten Beitragshoehe samt Kalkulation.

Nach Eingang aller Unterlagen soll die Behoerde innerhalb von drei Monaten entscheiden (Paragraf 11 Absatz 5). „Soll“ ist keine starre Frist, und sie laeuft laut RP Darmstadt erst ab Vollstaendigkeit. Die Behoerde darf Auskuenfte, Unterlagen und Zutritt verlangen (Paragraf 12 Absatz 4), Bayern sieht eine Begehung vor. Die Erlaubnis kann Bedingungen und Auflagen enthalten, gilt sieben Jahre und ist nicht uebertragbar, auch nicht an einen anderen Cannabis-Club (Paragrafen 13, 14 und 11 Absatz 7).

Schritt 7: Der Betrieb nach der Erlaubnis

Anbauen darf dein Cannabis-Club erst, wenn die Erlaubnis erteilt und etwaige Bedingungen erfuellt sind, so das Hessische Innenministerium. Die Erlaubnis begrenzt die Jahresmengen auf den voraussichtlichen Bedarf der Mitglieder und wird bei veraenderter Mitgliederzahl auf Nachweis angepasst (Paragraf 13 Absatz 3). Mehr als 500 Mitglieder sind nie erlaubt (Paragraf 16 Absatz 2).

Samen fuer den gemeinschaftlichen Anbau duerfen nur aus EU-Staaten eingefuehrt werden (Paragraf 4 Absatz 2), und der Cannabis-Club dokumentiert, von wem er Vermehrungsmaterial erhalten hat (Paragraf 26 Absatz 1 Nummer 1). Weitergeben darf er nur selbst angebautes Cannabis in Reinform als Marihuana oder Haschisch (Paragraf 19 Absatz 1). Wie Samen und Stecklinge an Mitglieder und Aussenstehende gehen, erklaert Hanfpflanze kaufen: 7 teure Irrtuemer.

Die Mitarbeit ist kein Papiertiger. Das Verwaltungsgericht Wuerzburg bestaetigte eine Auflage, nach der ein Cannabis-Club die Mitwirkung dokumentieren und gegen Mitglieder, die weniger als die im eigenen Konzept festgelegten sechs Stunden pro Jahr leisten, die dort vorgesehenen Sanktionen durchsetzen muss (Urteil vom 4. Februar 2026, W 6 K 25.797). Aufgehoben hat es dagegen von der Behoerde festgelegte Schadstoff-Hoechstwerte und die Pflicht zu Ausweiskopien. Die Berufung wurde zugelassen.

Bei jeder Weitergabe gelten die Paragrafen 19 bis 21: persoenliche Anwesenheit, Alters- und Mitgliedskontrolle, Monatsgrenzen, neutrale Verpackung, Informationszettel und kein Versand. Details stehen im Mitglieder-Ratgeber, die engeren Grenzen fuer 18- bis 20-Jaehrige in Cannabis unter 21: 6 strenge Sonderregeln.

Pflichten im Jahreslauf: Dokumentation, Meldungen, Kontrollen

Der Alltag im Cannabis-Club ist zu einem grossen Teil Dokumentation. Paragraf 26 KCanG verlangt Aufzeichnungen zur Herkunft des Vermehrungsmaterials, zu Bestaenden, Anbau- und Vernichtungsmengen und zu jeder Weitergabe mit Name, Geburtsjahr, Menge, THC-Gehalt und Datum, aufzubewahren fuenf Jahre. Die Selbstauskuenfte neuer Mitglieder, in keinem anderen Club zu sein, verwahrt der Verein drei Jahre (Paragraf 16 Absatz 3).

  • Bis 31. Januar: Mengenbericht des Vorjahres nach Sorten sowie THC- und CBD-Gehalt (Paragraf 26 Absatz 3) und anonymisierte Weitergabedaten fuer die Evaluation (Absatz 2).
  • Einen Werktag vorher: Anzeige von Transporten ueber 25 Gramm zwischen nicht verbundenen Teilen des Besitztums (Paragraf 22 Absatz 3).
  • Unverzueglich: Aenderungen bei Vorstand, Standort oder Konzepten (Paragraf 11 Absatz 6) und der Verdacht, dass Cannabis abhandengekommen ist (Paragraf 26 Absatz 5).

Die Behoerde kontrolliert regelmaessig und anlassbezogen vor Ort und nimmt Stichproben (Paragraf 27). Der Cannabis-Club muss das dulden und Auskunft geben; Fragen, die sie selbst oder Angehoerige belasten wuerden, duerfen die Beteiligten verweigern (Paragraf 29). Widerrufen werden kann die Erlaubnis etwa bei wiederholter Mengenueberschreitung oder nach zwei Jahren ohne Gebrauch (Paragraf 15).

Was ein Cannabis-Club nicht darf

Einige Grenzen gelten fuer jeden Cannabis-Club. Konsum ist im Besitztum und in Sichtweite verboten, also im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich (Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 6 KCanG). Versand und Lieferung von Cannabis sind untersagt (Paragraf 19 Absatz 4), ebenso die Weitergabe von Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln (Paragraf 21 Absatz 1).

Personen unter 18 haben keinen Zutritt, werbende Schilder sind tabu, erlaubt ist nur eine sachliche Namensangabe am Eingang (Paragraf 23 Absaetze 1 und 2); Werbung und Sponsoring verbietet Paragraf 6 ohnehin. Und der Cannabis-Club verkauft nicht: Laut BMG darf er Cannabis weder verkaufen noch verschenken, die Mitglieder zahlen Beitraege nach der Satzung.

Der realistische Zeitplan

Eine verlaessliche Bearbeitungsdauer gibt es nicht, ableiten lassen sich nur die Fristen. Fuer Gruendung, Notar und Registereintragung nennt das BGB keine. Fuehrungszeugnis und Registerauskunft duerfen bei Antragstellung hoechstens drei Monate alt sein, ab Vollstaendigkeit soll die Behoerde binnen drei Monaten entscheiden. In Bayern wird vor der Pruefung ein Kostenvorschuss angefordert; wer ihn nicht fristgerecht zahlt, dessen Antrag gilt als zurueckgenommen.

Zwei bayerische Gerichtsakten zeigen die Praxis. In Wuerzburg beantragte ein Cannabis-Club die Erlaubnis am 19. Juli 2024, sein Mitwirkungskonzept ging am 25. Februar 2025 ein, der Bescheid folgte am 23. April 2025. In Muenchen ging der Antrag am 1. Juli 2024 ein, die Behoerde forderte drei Wochen spaeter Nachbesserungen an und lehnte am 22. November 2024 ab.

Nach der Erlaubnis kommen gegebenenfalls Baugenehmigung, Einrichtung, Anbau, Ernte und Trocknung, bevor jemand etwas abholen kann; eine gesetzliche Zeitvorgabe gibt es dafuer nicht. Danach laufen feste Uhren: Nach zwei Jahren ohne Gebrauch droht der Widerruf, nach sieben Jahren endet die Erlaubnis, eine Verlaengerung ist nach mindestens fuenf Jahren moeglich (Paragraf 14). Wer einen Cannabis-Club plant, rechnet besser in Quartalen als in Wochen.

Was die Gruendung kostet

Die Startkosten lassen sich teilweise belegen. Die Ersteintragung ins Vereinsregister kostet 75 Euro (Nummer 13100 im Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes), die notarielle Beglaubigung 20 bis 70 Euro (Nummer 25100); fuer Uebermittlung und strukturierte Daten koennen weitere Notargebuehren anfallen. Fuehrungszeugnis und Gewerbezentralregister-Auskunft kosten je 13 Euro pro Person (Justizverwaltungskostengesetz, Nummern 1130 und 1132).

Die Erlaubnisgebuehr fuer den Cannabis-Club haengt stark vom Land ab:

  • Nordrhein-Westfalen: 1.150 Euro fuer die Entscheidung ueber Erteilung oder Versagung, 420 bis 940 Euro fuer eine Verlaengerung (Allgemeine Verwaltungsgebuehrenordnung, geaendert durch GV. NRW. 2024 S. 702).
  • Bayern: 2.700 bis 3.500 Euro laut Bayernportal, einschliesslich der Beteiligung von Kommune und Polizei; vorab ist ein Kostenvorschuss faellig.
  • Hessen: mindestens 500 und hoechstens 1.000 Euro laut FAQ des Innenministeriums, die zuletzt im Juli 2024 geaendert wurde.
  • Berlin: Gebuehren nach Aufwand, auch bei Ablehnung; die Hoehe war laut FAQ der Landessuchtbeauftragten noch in Klaerung.

Laufend kommen Kontrollgebuehren hinzu. In Nordrhein-Westfalen werden Vor-Ort-Kontrollen nach Zeitaufwand berechnet, eine amtliche Stichprobe kostet 93 Euro und die Laboruntersuchung durch das Untersuchungsamt 670 Euro je Einzelprobe. Fuer die Schulung des Praeventionsbeauftragten nennt das RP Darmstadt bei einem gelisteten Anbieter 650 Euro pro Person.

Nicht serioes vorab beziffern lassen sich Miete, Umbau, Sicherungstechnik, Strom und Ausstattung; eine amtliche Statistik dazu haben wir nicht gefunden. Wie schnell Geld gebunden ist, zeigt der Muenchner Fall: Der dortige Cannabis-Club gab im Verfahren an, seit Antragstellung 35.000 Euro investiert und fuenf Monatsmieten gezahlt zu haben. Die Behoerde hatte seinen Antrag abgelehnt, die Klage dagegen war bei der Eilentscheidung noch offen.

Finanzierung: Beitraege, Kredite, keine Spenden

Finanziert wird jeder Cannabis-Club ueber Mitgliedsbeitraege, die nach Paragraf 24 KCanG in der Satzung stehen. Das BMG haelt einen Grundbeitrag plus mengenabhaengige Pauschalen fuer moeglich und verlangt eine selbstkostendeckende Ausrichtung. Fuer Samen und Stecklinge an Nichtmitglieder und andere Clubs sind die Kosten der Gewinnung zu verlangen (Paragraf 25).

Fuer Investitionen nennt die Gesetzesbegruendung Bankkredite im Rahmen der Satzung und Sonderumlagen wie in jedem Verein, dazu Einnahmen aus der Vermietung nicht benoetigter Flaechen (BT-Drs. 20/8704, S. 121). Geld von aussen ist heikel: Sponsoring verbietet Paragraf 6, und das RP Darmstadt wertet auch Spenden und unentgeltliche Leistungen Externer als Sponsoring. Ausgenommen sind nach Paragraf 1 Nummer 15 nur Foerderungen zwischen dem Cannabis-Club und seinen Mitgliedern.

Typische Stolpersteine bei der Erlaubnis

Aus den Versagungsgruenden in Paragraf 12 und den bisherigen Gerichtsfaellen ergeben sich typische Fallen:

  • Eine Satzung ohne Pflicht zur Mitarbeit oder ohne drei Monate Mindestmitgliedschaft.
  • Ein unvollstaendiger Antrag, der die Drei-Monats-Frist gar nicht erst starten laesst.
  • Ein Vorstand mit einschlaegiger Verurteilung aus den letzten fuenf Jahren oder veraltete Nachweise.
  • Ein Standort in der 200-Meter-Zone oder auf einem Wohngrundstueck.
  • Kein ernannter Praeventionsbeauftragter oder kein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept; nur der Schulungsnachweis darf nachkommen.
  • In Bayern ein nicht rechtzeitig bezahlter Kostenvorschuss.
  • Investitionen vor Erlaubnis und Baugenehmigung; laut VG Muenchen begruenden sie keinen Anspruch auf eine Eilentscheidung (M 1 E 26.4283).

Gegen eine Ablehnung steht laut Bayernportal die verwaltungsgerichtliche Klage offen. Im Muenchner Fall scheiterte schon der Eilantrag auf eine vorlaeufige Erlaubnis, weil die Satzung die gesetzlichen Vorgaben nicht erfuellte. Ein sauberer Antrag spart deinem Cannabis-Club mehr Zeit als jedes Gerichtsverfahren.

Haftung und Verantwortung des Vorstands

Fuer Schaeden, die der Vorstand in Ausuebung seines Amts einem Dritten zufuegt, haftet zunaechst der Verein (Paragraf 31 BGB). Wer unentgeltlich oder fuer hoechstens 3.300 Euro im Jahr taetig ist, haftet Verein und Mitgliedern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit und kann unter diesen Voraussetzungen Freistellung verlangen, wenn er Dritten Schadensersatz leisten muss (Paragraf 31a BGB).

Wird der Cannabis-Club zahlungsunfaehig oder ueberschuldet, muss der Vorstand die Eroeffnung des Insolvenzverfahrens beantragen; wer das schuldhaft verzoegert, haftet den Glaeubigern fuer den Schaden als Gesamtschuldner (Paragraf 42 Absatz 2 BGB). Mit der Eroeffnung des Verfahrens wird der Verein grundsaetzlich aufgeloest (Absatz 1). Bei langen Mietvertraegen fuer Hallen gehoert die Liquiditaet deshalb auf jede Vorstandssitzung.

Paragraf 36 KCanG enthaelt zudem viele Ordnungswidrigkeiten speziell fuer Anbauvereinigungen, mit Geldbussen bis zu 30.000 oder 10.000 Euro je nach Tatbestand: etwa wenn ein Cannabis-Club Minderjaehrigen Zutritt gewaehrt, Mitglieder ohne Selbstauskunft aufnimmt, Cannabis versendet, sein Besitztum nicht richtig sichert oder Aenderungen nicht meldet. Wie die Laender solche Rahmen fuellen, zeigt Cannabis-Bussgeld 2026: Der komplette Katalog.

Am schwersten wiegt der Anbau ohne Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis gemeinschaftlich anbaut oder weitergibt, macht sich nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 15 KCanG strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Versuch und fahrlaessiges Handeln sind ebenfalls strafbar. Vor dem Bescheid waechst im Cannabis-Club also keine einzige Pflanze. Wie ein Strafverfahren ablaufen kann, beschreibt Strafbefehl bei Cannabis: 7 knappe Fristen.

Clubs in Zahlen

Eine amtliche Bundesstatistik zu Anbauvereinigungen haben wir nicht gefunden, einzelne Laender veroeffentlichen aber Zahlen. In Hessen lagen laut RP Darmstadt am 29. September 2026 insgesamt 36 Antraege vor, die weder zurueckgenommen noch abgelehnt waren, davon 23 mit erteilter Erlaubnis. Hessen weist zugleich je Kreis eine Hoechstzahl moeglicher Vereinssitze aus, landesweit 1.057. Paragraf 30 KCanG erlaubt den Laendern, die Zahl auf einen Club je 6.000 Einwohner pro Kreis zu begrenzen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen listete am 23. Oktober 2026 genau 104 Anbauvereinigungen mit Erlaubnis; weil sich Vereine aus der Liste streichen lassen koennen, muss sie nicht vollstaendig sein. Wie du einen bestehenden Cannabis-Club in deiner Naehe findest, steht im Mitglieder-Ratgeber.

Was sich politisch aendern koennte

Nach Paragraf 43 KCanG sollte bis zum 1. April 2026 ein Zwischenbericht zur Evaluation vorliegen, der umfassende Bericht soll bis zum 1. April 2028 folgen. Den zweiten Zwischenbericht hat das Forschungsprojekt EKOCAN am 1. April 2026 vorgelegt; die beteiligten Bundesministerien und der Drogenbeauftragte sehen laut BMG-Pressemitteilung „dringenden Handlungsbedarf“. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Regeln fuer Anbauvereinigungen aendert, haben wir bis zum 23. Oktober 2026 nicht gefunden.

Plane also mit dem geltenden Recht, aber rechne damit, dass sich die Regeln fuer deinen Cannabis-Club waehrend der siebenjaehrigen Laufzeit aendern koennen. Ob kommunale Modellprojekte fuer einen regulierten Verkauf kommen, ist offen; den Stand beschreibt Forschung mit Cannabis: 7 ehrliche Fakten.

Die 7 Schritte im Ueberblick

  • Schritt 1: Ein Vorstand aus Mitgliedern, voll geschaeftsfaehig und zuverlaessig, mit hoechstens drei Monate alten Nachweisen.
  • Schritt 2: Verein ab sieben oder Genossenschaft ab drei Mitgliedern, Satzung mit allen Pflichtinhalten.
  • Schritt 3: Beglaubigte Anmeldung und Eintragung beim Amtsgericht, erst danach der Antrag.
  • Schritt 4: Ein Standort ausserhalb der 200-Meter-Zone, keine Wohnung, Baurecht frueh klaeren.
  • Schritt 5: Sicherungskonzept, geschulter Praeventionsbeauftragter, Jugendschutz- und je nach Land Mitwirkungskonzept.
  • Schritt 6: Antrag mit allen zwoelf Angaben; die Entscheidung soll binnen drei Monaten nach Vollstaendigkeit fallen.
  • Schritt 7: Betrieb mit Mengengrenzen, Mitwirkung, Dokumentation, Jahresmeldungen und Kontrollen.

Und CBD? Dafuer braucht niemand einen Club

Ganz ohne Satzung, Registergericht und Erlaubnisantrag kommst du an CBD-Aromablueten. Das KCanG nimmt CBD und Nutzhanf ausdruecklich vom Cannabisbegriff aus (Paragraf 1 Nummer 8 Buchstaben b und d), einen Cannabis-Club brauchst du dafuer nicht. Bei GreenLeafCBD stammen alle Blueten und unser CBD-Hasch aus EU-zertifiziertem Nutzhanf, jede Charge ist unabhaengig laborgeprueft, und mit unter 0,2 Prozent THC bleiben wir freiwillig unter der gesetzlichen Grenze von 0,3 Prozent.

Wir verkaufen ausschliesslich an Erwachsene ab 18; unsere Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt. Das Sortiment findest du bei den CBD Blueten. Wie sich Club und Shop im Alltag unterscheiden, vergleicht Cannabis Social Clubs vs. CBD-Shops; wer ein eigenes Geschaeft mit Aromablueten aufbauen moechte, findet die Schritte in CBD Shop eroeffnen.

Haeufige Fragen zum Cannabis-Club gruenden

Wie viele Personen brauche ich, um einen Cannabis-Club zu gruenden?

Fuer einen eingetragenen Verein mindestens sieben Mitglieder (Paragraf 56 BGB), fuer eine Genossenschaft mindestens drei (Paragraf 4 GenG). Der Vorstand muss aus Mitgliedern bestehen und Fuehrungszeugnis sowie Gewerbezentralregister-Auskunft vorlegen. Mehr als 500 Mitglieder darf kein Cannabis-Club haben.

Was kostet es, einen Cannabis-Club zu gruenden?

Belegt sind 75 Euro fuer die Ersteintragung ins Vereinsregister, 20 bis 70 Euro fuer die Beglaubigung plus moegliche weitere Notargebuehren, 26 Euro je Vorstandsmitglied fuer die beiden Nachweise und die Erlaubnisgebuehr, etwa 1.150 Euro in Nordrhein-Westfalen oder 2.700 bis 3.500 Euro in Bayern. Miete, Umbau und Ausstattung haengen vom Einzelfall ab.

Wie lange dauert es bis zur Erlaubnis?

Die Behoerde soll binnen drei Monaten entscheiden, gerechnet ab Eingang aller Unterlagen (Paragraf 11 Absatz 5 KCanG). Vorher liegen Gruendung, Eintragung und die Arbeit an den Konzepten. In einem bayerischen Fall lagen zwischen Antrag im Juli 2024 und Bescheid im April 2025 gut neun Monate.

Darf ein Cannabis-Club in einer Wohnung oder im Garten anbauen?

Nein. Liegt das befriedete Besitztum ganz oder teilweise in einer privaten Wohnung, ist die Erlaubnis zu versagen (Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 7 KCanG). Laut Gesetzesbegruendung gilt das auch fuer private Gaerten und Grundstuecke, die Wohnzwecken dienen.

Muss der Cannabis-Club vor dem Antrag schon Raeume mieten?

Nein. Fuer den Antrag genuegt die voraussichtliche Lage (Paragraf 11 Absatz 4 Nummer 7). Das RP Darmstadt erteilt die Erlaubnis dann unter der Bedingung, dass ein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag nachgereicht wird. Die Baugenehmigung ist ein eigenes Verfahren.

Was passiert, wenn der Cannabis-Club insolvent wird?

Bei Zahlungsunfaehigkeit oder Ueberschuldung muss der Vorstand die Eroeffnung des Insolvenzverfahrens beantragen; verzoegert er das schuldhaft, haftet er den Glaeubigern fuer den Schaden (Paragraf 42 Absatz 2 BGB). Mit der Eroeffnung des Verfahrens wird der Verein grundsaetzlich aufgeloest.

Ist ein Cannabis-Club ein Gewerbe?

Nein. Das KCanG verlangt nichtgewerblichen Eigenanbau, und das Verwaltungsgericht Wuerzburg sah eine Anbauvereinigung mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht als Gewerbebetrieb im Sinne des Baurechts an (W 5 K 26.42). Fuer die Standortsuche kann das ein Nachteil sein.

Brauche ich fuer CBD-Blueten einen Cannabis-Club?

Nein. CBD und Nutzhanf sind vom Cannabisbegriff des KCanG ausgenommen. Unsere CBD-Aromablueten aus EU-Nutzhanf sind laborgeprueft, haben unter 0,2 Prozent THC und sind als Aroma- und Sammlerprodukte fuer Erwachsene ab 18 erhaeltlich.

Fazit: Ein Cannabis-Club braucht Geduld und saubere Papiere

Einen Cannabis-Club zu gruenden heisst, zwei Verfahren nacheinander zu bestehen: das Vereins- oder Genossenschaftsrecht beim Amtsgericht und die Erlaubnis nach dem KCanG bei der Landesbehoerde, je nach Standort dazu das Baurecht. Die meisten Huerden stehen im Gesetz: zuverlaessiger Vorstand, Satzung mit Mitwirkungspflicht, Abstand und Sicherung, Praeventionsbeauftragter und vollstaendige Konzepte.

Wer die sieben Schritte in dieser Reihenfolge geht, vor der Erlaubnis nichts anbaut und erst dann Geld bindet, wenn Erlaubnis und Baurecht absehbar sind, vermeidet die teuersten Fehler. Und wer nur das Aroma von Hanfblueten schaetzt, braucht gar keinen Verein: CBD-Aromablueten sind Aroma- und Sammlerprodukte aus EU-Nutzhanf, ganz ohne Mitgliedsantrag.

Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Fuer verbindliche Auskuenfte zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwaeltin oder einen Rechtsanwalt. Unsere Produkte sind Aroma- und Sammlerprodukte und nicht zum Rauchen oder Verzehr bestimmt.